
Unwetterhilfen RLP 2021
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt die aufgrund des Hochwassers vom 14. und 15. Juli 2021 zu Schaden gekommenen rheinland-pfälzischen Unternehmen, Angehörige Freier Berufe, Privatpersonen, Vereine, Stiftungen und Religionsgemeinschaften.
Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen und dem Anteil des Hausrates, der betroffen ist, bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen somit maximal 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, 8.500 Euro für die zweite Person, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).
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Wie Sie Ihren Antrag auf Erstattung von Schäden am Hausrat infolge der Flutkatastrophe im Juli 2021 stellen, was zu beachten ist und welche Unterlagen einzureichen sind zeigen wir Ihnen in unserem Erklärvideo „Aufbauhilfe Hausrat“. Im Rahmen Ihres Antrags ist es notwendig, dass Sie sich per Video identifizieren. Wie das geht? Dies erfahren Sie >> hier <<.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es zu Wartezeiten bei der Bearbeitung kommen kann.
KONTAKT
Beratung Sonderprogramme
06131 6172-1444
aufbauhilfe@isb.rlp.de
Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren staatliche Förderungen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier.
Privathaushalte, Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen sowie Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts können ab dem 27. September 2021 bei durch die Flut entstandenen Schäden Mittel für Reparaturkosten oder Kosten für den Wiederaufbau geltend machen.
Erstattet werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen kann eine Förderung von bis zu 100 Prozent erfolgen.
Vereinen, Stiftungen, anerkannten Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen werden die Kosten der Reparatur von wesentlichen, funktionsbezogenen Einrichtungsgegenständen erstattet, sofern das nicht teurer ist als die Neubeschaffung der Wert der Sachen bei Schadeneinritt. Bei der dann notwendigen Neubeschaffung („neu für alt“) werden in der Regel 30 Prozent abgezogen.
Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen privater Vermieter, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.
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Wie Sie Ihren Antrag auf Erstattung von Schäden am Gebäude infolge der Flutkatastrophe im Juli 2021 stellen, was zu beachten ist und welche Unterlagen einzureichen sind zeigen wir Ihnen in unserem Erklärvideo „Aufbauhilfe Gebäude“. Im Rahmen Ihres Antrags ist es notwendig, dass Sie sich per Video identifizieren. Wie das geht? Dies erfahren Sie >> hier <<.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es zu Wartezeiten bei der Bearbeitung kommen kann.
KONTAKT
Für Private, Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen, sowie Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
Beratung Sonderprogramme
06131 6172-1444
aufbauhilfe@isb.rlp.de
Die ISB wird die Bearbeitung der Anträge übernehmen und die Auszahlungen vornehmen.
Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren staatliche Förderungen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier.
Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe können ab dem 27. September bei durch die Flut entstandenen Schäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis zu sechs Monaten kompensiert.
Darüber hinaus können die Kosten für die Gutachtenerstellung sowie in zwingenden Fällen die Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen (wie etwa für die Sicherung von Gebäuden) geltend gemacht werden. Erstattet werden im Regelfall 80 % der Kosten, in Härtefällen kann eine Förderung von bis zu 100 % erfolgen.
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Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es zu Wartezeiten bei der Bearbeitung kommen kann.
KONTAKT
Betriebe wie auch Selbstständige und Angehörige Freier Berufe können sich für eine Erstberatung zur Antragstellung an folgende Ansprechpartner wenden:
IHK Koblenz
Schloßstraße 2, 56068 Koblenz
Poolnummer: 0261 106-502
HWK Koblenz
Internet: www.hwk-koblenz.de/hochwasserhilfe
E-Mail: fluthilfe@hwk-koblenz.de
Poolnummer: 0261 398-251
IHK Trier
E-Mail: kammerbestaetigung@ihk.trier.de
Poolnummer: 0651 9777-590
HWK Trier
E-Mail: fluthilfe@hwk-trier.de
Poolnummer: 0651 207-161
Die ISB wird die Bearbeitung der Anträge übernehmen und die Auszahlungen vornehmen.
Hier geht's zum Antrag "Aufbauhilfe" |
Informationsbündnis Wir sind dAHR: Aktuelles zur AufbauhilfeDas Informationsbündnis informiert mit Videos von der Flut betroffene Menschen mit verlässlichen Informationen zum Wiederaufbau in verschiedenen Social-Media-Kanälen. Zu den Social-Media-Kanälen gelangen Sie über https://linktr.ee/wir_sind_dahr . Die Videos sind auch auf YouTube unter https://www.youtube.com/@informationsbundniswiedera9880 abrufbar. |
News zur Aufbauhilfe
Termine ISB-Beratungstage im Ahrtal
Nutzten Sie die persönliche und individuelle Unterstützung zur Aufbauhilfe RLP 2021 an den Beratungstagen in Ihrer Nähe. An verschiedenen Standorten im Ahrtal helfen Miterarbeitende der ISB bei der Stellung der Anträge im Rahmen des Wiederaufbaus für Private (Hausrat und Gebäude).
Alle angegebenen Termine sind vorbehaltlich und können sich kurzfristig ändern.

Ahrweiler LINUS Wittich Medien KG
Wilhelmstraße 17
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
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Rathaus Bad Neuenahr
Hauptstraße 116
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
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Jeanette Linden & Iris Weiss |
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Benjamin Kruska & Iris Weiss |
Dienstag |
08.07.2025 |
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Bejamin Kruska & Iris Weiss |
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18.07.2025 |
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Jeanette Linden & Benjamin Kruska |

Haus der offenen Tür (HoT)
Barbarossastraße 43
53489 Sinzig
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Jeanette Linden |
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18.07.2025 |
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HoT (Haus der Offenen Tür) Sinzig |
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24.07.2025 |
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28.07.2025 |
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Rathaus Altenahr
Rossberg 143
53505 Altenahr
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temporäres Gemeindehaus Ahrbrück
Kesselinger Straße 10
53506 Ahrbrück
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Gemeindehaus Hönningen
Hauptstraße 37
53506 Hönningen
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temporäres Gemeindehaus Rech
Rotweinstraße 38
53506 Rech
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Rathaus Altenahr |
Siegfried Müller |
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Ahrbrück |
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Gemeindehaus Rech |
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29.07.2025 |
08:00-12:00 Uhr / 14:00-16:00 |
Rathaus Altenahr |
Katharina Kläsgen |
Donnerstag |
31.07.2025 |
08:00-12:00 Uhr / 14:00-16:00 |
Rathaus Altenahr |
Katharina Kläsgen |
Rathaus Adenau
Kirchstaße 15-19
53518 Adenau
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Dorfgemeinschaftshaus Antweiler
Arembergerstaße
53533 Antweiler
Dieser Standort ist bei Nutzung des Erdgeschosses barrierefrei.
Gemeindehaus Insul
Hauptstraße 1
53520 Insul
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Rathaus Adenau |
Siegfried Müller |
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Rathaus Adenau |
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08.07.2025 |
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Dorfgemeinschaftshaus Antweiler |
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11.07.2025 |
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Rathaus Adenau |
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23.07.2025 |
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24.07.2025 |
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Gemeindeshaus Insul |
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Rathaus Adenau |
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31.07.2025 |
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Dorfgemeinschaftshaus Antweiler |
Siegfried Müller |
Die Johanniter sind seit der Flutkatastrophe im Juli 2021 mit über 200 haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften aus Hessen und Rheinland-Pfalz in den Hochwassergebieten in RLP und NRW im Einsatz.
Sie engagieren sich mit Transportgruppen, Betreuungseinheiten, Versorgungstrupps, SAR- und Erkundungstrupps, Rettungs- und Krankentransportwagen, Sanitätsdienst, Führungsunterstützungsgruppe mit ELW sowie der Luftrettung im Einsatzgebiet, um Menschen zu retten und zu betreuen, Betroffene und Einsatzkräfte zu verpflegen, Gebiete zu erkunden, Logistik aufzubauen und die Einsatzleitung zu unterstützen.
Weiterhin helfen die Johanniter den Betroffenen der Flutkatastrophe, in dem sie mit Spendengeldern von Aktion Deutschland Hilft private Haushalte nach Antrag mit einer Einzelfallhilfe zum Wiederaufbau von Gebäuden und für Hausrat unterstützen. Das bedeutet konkret, für den verbleibenden Eigenanteil von 20 %, der nicht über die staatlichen Hilfen (Aufbauhilfen der ISB) gedeckt wird, können die Spendengelder in Anspruch genommen werden. Um den genauen Bedarf zu ermitteln, müssen zunächst eventuelle Versicherungsleistungen und die staatlichen Hilfen (in der Regel von 80 %) berücksichtigt werden.
Für eine ausführliche Beratung, Antragstellung der Einzelfallhilfe oder der Aufbauhilfe RLP 2021 und weitere Details stehen die Johanniter im Hochwasserbüro in der Gartenstraße 35, 53507 Dernau zur Verfügung. Sie erreichen diese unter Tel. 0151-72853563 oder E-Mail: fluthilfe.rlp@johanniter.de.
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