Wiederaufbau

Ministerin Schmitt weist auf Verlängerung der Antragsfrist für Unternehmen hin

Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt hat klargestellt, dass die in der Bund-Länder Verwaltungsvereinbarung zur Wiederaufbauhilfe ursprünglich vorgesehene Frist 30.06.2022 auch für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die von der Flutkatastrophe im Ahrtal und anderen Gebieten in Rheinland-Pfalz betroffen waren, bis zum Ende des Jahres 2024 verlängert wird.


„Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe haben mindestens bis zum 31.12.2024 Zeit, einen Antrag zu stellen“, betonte Ministerin Schmitt. Leider sei es aus europarechtlichen Gründen nicht ohne weiteres möglich, die Antragsfrist im Gleichklang mit den Fristen für Privatpersonen und Kommunen sofort auf den 30.06.2026 zu verlängern. Man strebe aber grundsätzlich ebenfalls dieses Datum an.


„Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium steht daher im Kontakt mit dem Bund, damit die Europäischen Kommissionen eine Ausweitung der Antragsfristen für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe bis zum 30.06.2026 genehmigt.“ Solange die Genehmigung nicht vorliege, gelte der 31.12.2024. „Kein Unternehmen ist daher gezwungen, eilig bis zum Monatsende einen Antrag zu stellen“, sagte die Ministerin, die auch in einem Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium die Bedeutung der Fristverlängerung deutlich gemacht hat.

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