Viele der rheinland-pfälzischen Haushalte sind für die Landesprogramme der Wohnraumförderung, die die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) abwickelt, antragsberechtigt – und ab sofort steigt ihr Anteil weiter: Denn die Einkommensgrenzen, die sich nach der Gesamtzahl der im Haushalt lebenden Erwachsenen sowie Kinder richten, werden zum 1. Januar 2020 erweitert.
Von der Anpassung profitieren zum einen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, die eine selbst genutzte Wohnimmobilie bauen, kaufen oder modernisieren wollen: Nun kann beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern mit einem jährlichen Gesamthaushaltseinkommen bis zu circa 82.000 Euro brutto ein zinsgünstiges, fest verzinstes ISB-Darlehen beantragen, das dank Tilgungszuschüssen nicht komplett zurückgezahlt werden muss.
Zum anderen steigt durch die Änderung die Zahl der Menschen, die Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung haben: Je nachdem, ob eine solche für Haushalte mit niedrigen oder mittleren Einkommen gefördert wurde, sind beispielsweise Alleinerziehende mit zwei Kindern bis zu einem jährlichen Bruttoeinkommen von circa 62.000 Euro beziehungsweise circa 70.000 Euro grundsätzlich einzugsberechtigt.
„Die soziale Wohnraumförderung ist das Kernstück unserer Wohnungspolitik. Mit der Mietwohnungsbauförderung schaffen wir neuen Wohnraum vor allem in Ballungsräumen. Durch unsere Wohneigentumsförderung werden insbesondere junge Familien bei der Bildung von bezahlbarem Eigentum unterstützt. Es ist richtig und wichtig, dass durch die Änderungen der Einkommensgrenze mehr Menschen diese guten Förderkonditionen nutzen können“, so die rheinland-pfälzische Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen.
Die je nach Haushaltsgröße geltenden Einkommensgrenzen und weitere Informationen gibt es unter www.isb.rlp.de, der Telefonnummer 06131 6172-1991 und der E-Mail-Adresse wohnraum@isb.rlp.de.