Darlehen von 7,6 Millionen Euro und 1,2 Millionen Euro Tilgungszuschuss für bezahlbares Wohnen in Ludwigshafen

Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen überreicht Förderbescheid an die GAG Ludwigshafen am Rhein

Bezahlbarer Wohnraum in Ludwigshafen: Mit ISB-Darlehen in Höhe von insgesamt 7,6 Millionen Euro und Tilgungszuschüssen in Höhe von fast 1,2 Millionen Euro fördert das Land Rheinland-Pfalz über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) den Neubau von zwei Wohnprojekten in der Stadt Ludwigshafen. Im Rahmen der Bauvorhaben „Ostpreußenstraße“ und „Ebernburgstraße“ entstehen insgesamt 78 Wohnungen, von denen 20 barrierefrei ausgestattet sind. Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen überreichte gemeinsam mit Ulrich Dexheimer, Vorstandssprecher der ISB, die Förderzusage an den Vorstand der GAG Ludwigshafen am Rhein, Ernst Merkel.

„In Zeiten steigender Mietpreise und angespannter Wohnungsmärkte leistet die soziale Wohnraumförderung einen wichtigen Beitrag. Daher freue ich mich heute besonders, dass mit Hilfe der Landesförderung hier in Ludwigshafen neue bezahlbare Wohnungen gebaut werden. Diese beiden Projekte sind ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr bezahlbarem Wohnraum, den wir gemeinsam beschritten haben“, sagte Ahnen.

„Die beiden Wohnprojekte der GAG sind Beispiele für die vorausschauende und innovative Wohnungsbaupolitik der Stadt und ihrer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft. Hier entstehen attraktive Wohnungen zu ansprechenden Mieten und barrierefreiem Wohnkomfort“, erklärte Oberbürgermeisterin und GAG-Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Eva Lohse.

„Die GAG befasst sich bereits seit längerem planerisch mit Projekten des kostengünstigen Bauens. Mit Unterstützung des Landes ist es uns jetzt möglich, diese Konzepte umzusetzen. Wir sind froh darüber, dass wir in Zukunft für die Haushalte unserer Stadt neu errichteten Wohnraum in einer Miethöhe von 5,35 Euro zur Verfügung stellen können“, so Merkel.

Durch die Anfang des Jahres eingeführten Tilgungszuschüsse sind die Rahmenbedingungen für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau deutlich verbessert worden. Die Höhe der Tilgungszuschüsse zu den Grunddarlehen richtet sich nach den Fördermietenstufen und der Einkommensgruppe der Mieterhaushalte. „Zudem werden für Zusatzdarlehen, etwa für standortbedingte Mehrkosten, Abrisskosten, Maßnahmen zur Barrierefreiheit oder unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Einbau von Aufzügen landesweit Tilgungszuschüsse von bis zu 25 Prozent gewährt“, sagte Dexheimer. Für den Neubau von Mietwohnungen biete die ISB zinslose Darlehen für bis zu zehn Jahre. Mit dem nachrangigen ISB-Darlehen erhielten Investoren günstige Konditionen und die mitfinanzierenden vorrangigen Hausbanken ein hohes Maß an Sicherheit.

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