„Die Modernisierungsförderung ist ein wichtiger Baustein der sozialen Wohnraumförderung des Landes. Durch eine Modernisierung im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung erhalten bislang nicht geförderte Wohnungen Belegungs- und Mietbindungen. Bereits früher geförderte und noch gebundene Wohnungen bleiben regelmäßig länger in der Sozialbindung. Die Modernisierungsförderung trägt dazu bei, Wohnraum insbesondere energetisch zu modernisieren und Barrieren im Bestand zu reduzieren. Deswegen starten wir unsere Modernisierungsinitiative und verbessern das Programm erheblich“, erklärte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen.
Künftig wird landesweit die Modernisierung von Mietwohnungen mit Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Höhe von bis zu 100 Prozent der Investitionskosten gefördert. Dank eines Tilgungszuschusses müssen 20 Prozent der Förderdarlehen nicht zurückgezahlt werden. „Damit ist dieses Programm besonders attraktiv und bietet ein optimales Angebot, um bezahlbaren und dabei zeitgemäßen und bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen“, so Ahnen.
Die Wohnungswirtschaft sieht in der Fortschreibung der Programme das richtige Signal gesetzt: „Es steht jetzt deutlich mehr Fördergeld zur Verfügung und wir erwarten sowohl aus unserer Branche als auch dem privaten Wohnungssektor gerade bei der attraktiven Modernisierungsförderung von Mietwohnungen eine steigende Nachfrage“, betonen Dr. Axel Tausendpfund, Verbandsdirektor der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft und Alexander Rychter, Verbandsdirektor des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Westfalen.
Bei der Mietwohnungsbauförderung wird neben einer Anhebung der Darlehensbeträge ein neues Zusatzdarlehen für Wohnungen bis zu 60 Quadratmetern Wohnfläche eingeführt, um spezielle Förderanreize für den Bau kleinerer Wohnungen zu schaffen. „Gerade im Bereich kleiner Wohnungen gibt es einen besonderen Bedarf an Förderung. Hier sollen zusätzliche Anreize gesetzt werden“, erklärte die Finanz- und Bauministerin.
Neu aufgenommen wurde in die soziale Wohnraumförderung auch die Förderung des Erwerbs von allgemeinen Belegungsrechten an Wohnheimplätzen in bestehenden Studierendenwohnheimen mittels einer Zuschussförderung. „Mit diesem neuen Förderinstrument können wir die Mieten in vorhandenen Wohnheimen wirksam deckeln“, sagte Ahnen.
Die Änderungen bei den Programmen zur sozialen Wohnraumförderung treten am 1. Mai 2020 in Kraft. Eine Übersicht über alle Programme der sozialen Wohnraumförderung finden Sie hier.
Insgesamt stehen unter Einbeziehung des Kreditvolumens der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) 300 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung im Jahr 2020 zur Verfügung.