Die vor einem Jahr von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und dem Land neu ausgerichtete Wohnraumförderung erfreut sich reger Nachfrage und wird im Programmjahr 2014 fortgeführt. Basierend auf dem neuen Landeswohnraumförderungsgesetz hat das Land außerdem zu Beginn des Jahres die Einkommensgrenzen im Bereich der Wohnraumförderung erhöht, sodass jetzt ein noch größerer Kreis der rheinland-pfälzischen Bevölkerung die Fördermittel in Anspruch nehmen kann.
Mit den ISB-Darlehen lassen sich die Belastungen der Finanzierung für den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Wohnimmobilien sowie den Neubau von Mietwohnungen senken. Insbesondere jungen Familien ermöglicht die ISB das Wohnen in der eigenen Immobilie mit Darlehen, die direkt von der rheinland-pfälzischen Förderbank vergeben werden. Mit dem ISB-Darlehen können die nachrangigen Teile der Gesamtfinanzierung leichter und mit geringerer monatlicher Belastung dargestellt werden. Der Zinssatz beträgt derzeit 2,45 Prozent im Jahr bei einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren; 3,15 Prozent und 3,45 Prozent im Jahr beträgt der Zinssatz bei Zinsfestschreibungen von fünfzehn beziehungsweise zwanzig Jahren. „Wir bieten damit nachrangige Kredite zu erstrangigen Konditionen bei einem hohen Maß an Zinssicherheit“, erklärt Ulrich Dexheimer, Sprecher des ISB-Vorstandes. Bis zu 100.000 Euro könne das Darlehen für den Bau oder Erwerb einer Wohnimmobilie betragen, in der Stadt Mainz bis zu 120.000 Euro.
Neben dem Bau oder Erwerb werden die Verbesserung der energetischen Standards, die Erhöhung des Gebrauchswertes der eigenen Immobilie sowie die Anpassung der Wohnungsbestände an die Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen mit den ISB-Darlehen Modernisierung in Höhe von 60.000 Euro unterstützt. Zur Beantragung des Darlehens bei der ISB wird eine Förderbestätigung benötigt. Anträge für die neuen „ISB-Darlehen Wohneigentum“ und „ISB-Darlehen Modernisierung“ können über die Kreis- und Stadtverwaltungen bei der ISB gestellt werden.