Über die Hälfte der Häuser in Deutschland ist mehr als 40 Jahre alt. Da die energetischen und ökologischen Standards steigen, betrifft das Thema energetische Sanierung einen Großteil der Eigentümerinnen und Eigentümer. Außerdem müssen Wohnimmobilien nicht zuletzt durch das steigende Durchschnittsalter der Bevölkerung generell anderen Ansprüchen als früher gerecht werden. Wer Wohnimmobilien rechtzeitig saniert und zukunftsfähig macht, kann deren Wert nicht nur erhalten, sondern deutlich steigern. In Rheinland-Pfalz fördert das Land über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) entsprechende Vorhaben sowohl für selbst genutzten als auch für vermieteten Wohnraum.
„Die Modernisierungsförderung ist ein wichtiger Baustein der sozialen Wohnraumförderung des Landes. Das Programm bietet ein optimales Förderangebot, um Wohnraum insbesondere energetisch zu modernisieren und Barrieren im Bestand zu reduzieren. Somit können Wohnverhältnisse stark verbessert werden. Außerdem erhalten durch eine Modernisierung im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung bislang nicht geförderte Wohnungen Belegungs- und Mietbindungen. Bereits früher geförderte und noch gebundene Wohnungen bleiben regelmäßig länger in der Sozialbindung“, sagte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen.
Im Rahmen ihrer Kampagne „Modernisieren mit Rabatt“ informiert die ISB derzeit verstärkt über die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten im Land. „Wir vergeben niedrig verzinste Nachrangdarlehen, die aufgrund von beachtlichen Tilgungszuschüssen nicht komplett zurückgezahlt werden müssen“, erklärte ISB-Vorstandssprecher Ulrich Dexheimer. Wer die zu modernisierende Immobilie selbst bewohne, könne ein ISB-Darlehen erhalten, sofern das jährliche Gesamteinkommen seines Haushaltes innerhalb der im Landeswohnraumförderungsgesetz definierten Einkommensgrenzen liegt. „Die Einkommen sind hierbei nicht so niedrig wie oft vermutet. Beispielweise ist eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von rund 82.800 Euro förderfähig“, führte Dexheimer aus.
Die Einkommensgrenzen gelten auch für Mieterinnen und Mieter von geförderten Mietwohnungen, nicht jedoch für den Eigentümer dieser Immobilien. Im Gegenzug zu den günstigen Zinskonditionen und hohen Tilgungszuschüssen darf er eine bestimmte Mietobergrenze nicht überschreiten.
Förderfähig sind Maßnahmen zur Einsparung von Energie und Wasser, der barrierefreie Ausbau oder sonstige bauliche Veränderungen, die die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessern, den Gebrauchswert der Immobilie erhöhen oder den Einsatz regenerativer Energien ermöglichen. Hierzu zählen unter anderem neue Fenster, eine neue Heizung oder ein barrierefreies Bad.
Informationen zum Modernisierungsprogramm erhalten Interessierte unter www.modernisieren-mit-rabatt.de.