Landesprogramme „Corona Venture Capital“ und „Corona Soforthilfe Kredit für gemeinnützige Organisationen“ verlängert

Antragstellung ab sofort wieder möglich

Das Land Rheinland-Pfalz verlängert die Hilfsprogramme „Corona Venture Capital“ und „Corona Soforthilfe Kredit für gemeinnützige Organisationen“, mit denen Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beziehungsweise gemeinnützige Organisationen bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie unterstützt werden. Ab sofort können wieder Anträge bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden. 

„Der Corona Venture Capital Fonds ist eine wichtige Liquiditätshilfe für Start-ups und KMU im Land. Deshalb führen wir ihn fort. Wir wollen, dass unsere Start-ups ihre Geschäftsidee zum Erfolg führen können und unsere mittelständischen Betriebe wettbewerbsfähig bleiben“, sagte Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Schmitt. Start-ups stünden am Beginn ihres Unternehmertums und hätten noch keinen hohen Kapitalstock aufgebaut. Bei KMU stärke die temporäre Beteiligung das Eigenkapital der Betriebe. „Mit dem Beteiligungsfonds stützen wir unsere Betriebe auch weiterhin finanziell und begleiten sie eng bei der Bewältigung der Krise“, so Schmitt.

Das Programm „Corona Venture Capital“ richtet sich an innovative technologieorientierte junge Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen in Rheinland-Pfalz, die coronabedingte Liquiditätsbedarfe für laufende Kosten wie Miete, Gehälter, Warenlager und Betriebsmittel haben. Um Eigenkapital und Bilanz der Unternehmen zu stärken, reicht die ISB über ihre Fondsgesellschaft WFT stille Beteiligungen aus. Bisher wurden rund 50 Start-ups sowie KMU mit rund 20 Millionen Euro unterstützt. Insgesamt umfasst der Beteiligungsfonds 100 Millionen Euro, von denen 30 Millionen Euro aus Landesmitteln stammen und 70 Millionen Euro über die KfW (Säule II) refinanziert werden. Anträge können bis einschließlich 30. April 2021 gestellt werden.

Den „Corona Soforthilfe Kredit für gemeinnützige Organisationen“ können gemeinnützige Organisationen, Vereine und Unternehmen aus Rheinland-Pfalz beantragen, die infolge der Corona-Krise Mittel zur Finanzierung von Betriebsmitteln, Investitionen sowie für Gehälter, Löhne und Honorare für freie Mitarbeitende benötigen. Pro Organisation kann bis zum 31. Mai 2021 ein Kredit in Höhe von maximal 800.000 Euro zu einem Zinssatz von 1,5 Prozent beantragt werden. Durch die lange Kreditlaufzeit und die tilgungsfreien Anfangsjahre bleibt die laufende Belastung für die Kreditnehmer überschaubar. Bisher wurden im Rahmen des Programmes rund 4,0 Millionen Euro ausgereicht. Das Risiko übernehmen die KfW mit 80 Prozent und das Land Rheinland-Pfalz mit 20 Prozent.

Alle Informationen zu den Programmen sind auf der Internetseite der ISB unter www.isb.rlp.de zu finden.

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