"Gewerbliche Unternehmen und Freiberufler können auch in diesem Jahr wieder ein zinsgünstiges Darlehen über die landeseigene Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH erhalten, wenn sie zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen oder frei gewordene Ausbildungsplätze wieder besetzen." Das teilte der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage heute in Mainz mit. "Wir wollen damit der rheinland-pfälzischen Wirtschaft auch in diesem Jahr einen zusätzlichen Anreiz bieten, Ausbildungsplätze zu schaffen und jedem ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen eine Chance auf einen Ausbildungsplatz zu geben", betonte der Minister.
Die Förderung für Auszubildende aus Insolvenzbetrieben sei noch intensiver an den Erfordernissen der Unternehmen und Freiberufler ausgerichtet und somit verbessert worden. "Neu ist nunmehr, dass Auszubildende, die aus einem insolventen Unternehmen übernommen werden, nun auch gefördert werden können, wenn die verbleibende Lehrzeit kürzer als ein Jahr ist", so Bauckhage. In diesen Fällen könne ein Darlehen in Höhe von 10.000 EUR beantragt werden. Sofern die Lehrzeit länger als ein Jahr betrage, werde der neue Ausbildungsbetrieb mit einem Darlehen von maximal 25.000 EUR gefördert. Die Programme zur Förderung der Verbundausbildung und zur Förderung der Ausbildungsstellenakquisiteure werden unter den bisherigen Bedingungen fortgeführt.
"Generell ist eine Förderung für Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 50 Beschäftigten möglich sowie für Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 250 Beschäftigten, die sich in den vergangenen fünf Jahren selbstständig gemacht haben", beschrieb der Sprecher der ISB-Geschäftsführung, Hans-Joachim Metternich die Voraussetzungen. Zudem würden Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 250 Beschäftigten gefördert, die einen Ausbildungsvertrag mit Absolventinnen und Absolventen des schulischen Berufsvorbereitungsjahres oder gleichwertiger Maßnahmen der Berufsausbildungsförderung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes sowie mit leistungsschwächeren Jugendlichen schließen. Das Darlehen beträgt für jeden zusätzlichen Ausbildungsplatz bis zu 35.000 EUR und pro erhaltenem Ausbildungsplatz bis zu 25.000 EUR. Bei Existenzgründern und Existenzsicherern sowie bei der Übernahme eines Jugendlichen aus einer Einstiegsqualifizierung in Ausbildung beträgt das Darlehen 35.000 EUR. "Der Zinssatz im Azubi-Programm beträgt 4,2 Prozent bei 100-prozentiger Auszahlung des Darlehens. Wie in 2005 besteht auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank zu beantragen; dann erhöht sich der Zinssatz um 0,4 Prozent", ergänzte Metternich.
Bauckhage betonte, dass auch in diesem Jahr eine Herausforderung sei, gemeinsam mit den Kammern und der Wirtschaft sowie der Arbeitsverwaltung eine möglichst ausgeglichene Ausbildungsbilanz auf dem rheinland-pfälzischen Ausbildungsmarkt zu erzielen. "Der Schlüssel zum Erfolg ist die in Rheinland-Pfalz betriebene partnerschaftliche und gemeinsame Verantwortung von Politik, Verwaltung und Wirtschaft, um das duale Ausbildungssystem und damit auch und gerade den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz weiter zu stärken", erklärte der Minister. Deshalb seien alle Partner aufgefordert, auch in diesem Jahr "wieder kräftig an einem Strang zu ziehen", um den Jugendlichen eine Perspektive auf dem Ausbildungsmarkt zu geben und ihnen "den ersten Schritt in die finanzielle Unabhängigkeit" zu ermöglichen.
Weitere Informationen:
>> Detailinformationen zum Azubi-Darlehen
>> Antragsformular zum Herunterladen
>> Ausbildung in Rheinland-Pfalz: Ein Standortvorteil
Kontakt:
ISB, Monika Hertel, Tel.: 06131/ 985-359, Fax: 06131/ 985-379, E-Mail: monika.hertel@isb.rlp.de