Zinssenkung bei ISB-Darlehen für selbstgenutztes Wohneigentum und Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) passt die Konditionen für ihre Darlehen zur Förderung von Wohneigentum und Modernisierung an. Ab dem 7. Februar 2025 profitieren Antragstellende von gesenkten Zinssätzen.

Für die 20-jährige Zinsfestschreibung reduziert sich der Zinssatz von 2,80 % auf 2,55 %, während für Darlehen mit einer Zinsbindung bis zur vollständigen Tilgung der Satz von 2,90 % auf 2,65 % gesenkt wird. Dies entspricht einer Reduzierung um jeweils 0,25 Prozentpunkte.

Eine weitere Anpassung betrifft die Mindesttilgung, die von 1,8 % auf 2,0 % pro Jahr erhöht wird. Mit dieser Maßnahme wird ein nachhaltigerer und zügigerer Schuldenabbau unterstützt.

Auch für das Darlehen Universell, das außerhalb der sozialen Wohnraumförderung angeboten wird, sinken die Zinsen. Dieses Nachrangdarlehen kann ohne Einkommens- oder Wohnflächenbeschränkungen beantragt werden. Der Zinssatz für eine 20-jährige Zinsfestschreibung beträgt nun 4,10 % pro Jahr, bei einer Tilgung von 2,0 % jährlich.

Die neuen Konditionen gelten für alle Anträge, die ab dem 7. Februar 2025 bewilligt werden. Weitere Informationen erteilt die Kundenbetreuung der Wohnraumförderung.

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