Mit dem Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll ein Beitrag zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz geleistet werden.
Der Aus- und Weiterbildungskredit RLP kann in folgenden Programmvarianten beantragt werden:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Leitlinie können nicht gefördert werden.
Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag:
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.
Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.
Die Hausbank legt den Zinssatz für die Endkreditnehmer auf Basis einer Preisklasse auf Grundlage des Risikogerechten Zinssystems der KfW fest. Diese ergibt sich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers (Bonität) und der für den Kredit gestellten Sicherheiten.
Laufzeitvarianten:
Tilgungsvarianten:
Mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
Der Kredit kann an Unternehmen, die bereits seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sind, mit einer 50 %igen Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgereicht werden. Dadurch wird das Risiko der Kreditvergabe zwischen der Hausbank und der ISB geteilt.
Die Haftungsfreistellung stellt keine Sicherheit im Sinne einer Bürgschaft dar.