„Gemeinnützige Organisationen sind für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft wesentlich. Sie erbringen mit ihren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wichtige Leistungen im sozialen Bereich oder in der Bildung. Viele Einrichtungen sind von den Folgen der Corona-Krise besonders betroffen und leiden, ebenso wie viele Wirtschaftsunternehmen, unter drastischen Umsatzeinbußen. Im Gegensatz zu Wirtschaftsunternehmen, die gewinnorientiert arbeiten, ist gemeinnützigen Organisationen jedoch bislang aufgrund fehlender Rücklagen und unsicherer Ertragslage oft der Zugang zu Krediten verwehrt. Mit dem neuen Soforthilfekreditprogramm möchten wir diese Pfeiler unserer Gesellschaft erhalten und unterstützen“, sagten Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing, Finanzministerin Doris Ahnen und Familien- und Frauenministerin Anne Spiegel.
Der zinsgünstige „Corona Soforthilfe Kredit RLP“ kann vom 1. September an über die Hausbank bei der ISB beantragt werden. Die Kredite werden für die Hausbanken vollständig mit einer Haftungsfreistellung versehen, was diesen die Kreditvergabe erleichtert. Das Risiko übernehmen die KfW mit 80 Prozent und das Land Rheinland-Pfalz mit 20 Prozent.
Förderfähig sind alle Betriebsmittel und Investitionen sowie Gehälter, Löhne oder Honorare für freie Mitarbeiter. Den Kredit in Höhe von bis zu 800.000 Euro können gemeinnützige Organisationen und Unternehmen beantragen, die seit mindestens 1. Januar 2019 am Markt aktiv sind und Ende vergangenen Jahres geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen konnten. Die lange Kreditlaufzeit von knapp zehn Jahren und fast zwei tilgungsfreie Anlaufjahre erleichtern die Rückzahlung des Kredites.
„Durch das schlanke Antragsverfahren ist eine schnelle Bearbeitung des Programms möglich“, sagt ISB-Vorstandssprecher Ulrich Dexheimer. „Wir wissen um die Not vieler gemeinnütziger Organisationen und dass die Hilfen schnell benötigt werden.“
Bis Ende November dieses Jahres kann der Corona Soforthilfe Kredit für gemeinnützige Organisationen beantragt werden. Das Programm richtet sich beispielsweise an Einrichtungen des Müttergenesungswerks, Familienferienstätten, Auslandsadoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft, Frauenhäuser, Männerschutzwohnungen, Einrichtungen der Jugend- und Familienbildung sowie gemeinnützige Unternehmen in jeder Rechtsform.