Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten der ISB in der Wirtschafts- oder Wohnraumförderung? Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Kundenbetreuung, Beratung helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Sie erreichen uns während der Servicezeiten telefonisch oder per E-Mail.
Einbindung eines Energieeffizienz-Experte oder Energieeffizienz-Expertin bei Antragstellung (nur bei Einhaltung Effizienzhausstandard EH 85 oder EH 55 (GEG 2023)
Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums
Maßnahmenbeginn erst nach Vorlage der erforderlichen Förderbestätigung möglich
Eine Modernisierung kann nicht gefördert werden, wenn der Ankauf innerhalb der letzten 18 Monate durch die ISB gefördert worden ist
0,50 % Zinsen p. a., 2,0 % Mindesttilgung p. a., bis zu 45 % Tilgungszuschuss, Sondertilgungen jederzeit möglich
Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen
Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
Neben Modernisierungsmaßnahmen können Instandsetzungsmaßnahmen mitgefördert werden
Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder Energieeffizienz-Expertin bei Antragstellung erforderlich (nur bei Einhaltung des Effizienzhaustandards von mindestens 85 (BEG))
Maßnahmenbeginn darf nicht vor Förderzusage erfolgen
Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
Bis zu 10 Jahren zinslos und weitere 5 Jahre mit 0,5 % Verzinsung, 1 % Mindesttilgung p.a., 35 % - 50 % Tilgungszuschuss, Sondertilgungen jederzeit möglich
Investorinnen und Investoren, die Studierenden- und Auszubildendenwohnheime mit preiswerten Mieten errichten
Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen, Einsatz von 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
Bauortgemeinde und zuständiges Ministerium müssen nachhaltigen Bedarf bestätigen
Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
0,50 % Zinsen p.a., 15 Jahre fest bzw. 20 Jahre bei der klimagerechten Modernisierung, 2,0 % Mindesttilgung p.a., 25 % Tilgungszuschuss, Sondertilgungen jederzeit möglich
Eigentümerinnen und Eigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen, die Wohnheime modernisieren und die Plätze preiswert zur Verfügung stellen
Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
Gefördert werden die Modernisierung und die klimagerechte Modernisierung. Diese liegt vor, wenn mindestens der Effizienzhausstandard 85 (BEG) erreicht wird. Instandsetzungsmaßnahmen können mitgefördert werden.
Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
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