Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten der ISB in der Wirtschafts- oder Wohnraumförderung? Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Kundenbetreuung, Beratung helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Sie erreichen uns während der Servicezeiten telefonisch oder per E-Mail.
Zuschuss zu den Beratungskosten, max. 500 Euro pro Tagewerk
Für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie bei Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen
Für Fragen der strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technologieorientierten Unternehmensführung sowie Produkt- und Kommunikationsdesign wie auch Beratungen im Rahmen einer Existenzgründung, Unternehmensnachfolge oder Unternehmensübergabe
Zuwendungen werden nur für Maßnahmen (Beratungen) gewährt, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Als Beginn gilt insbesondere der Abschluss eines Beratungsvertrages.
(geplanter) Sitz der Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.
Förderprogramm für bestimmte gewerbliche Unternehmen und Beherbergungsbetriebe im GRW-Fördergebiet (siehe Positivlisten im Koordinierungsrahmen bzw. Ausschlussbranchen gemäß Verwaltungsvorschrift)
Im Wesentlichen Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung
Zuschüsse bis zu 35 % möglich
Direkte Antragstellung bei ISB
Wichtiger Hinweis: Eine Antragstellung in diesem Programm ist bis zum 30.06.2026 möglich. Das Programm wird, in Anlehnung an den neuen Koordinierungsrahmen, künftig überarbeitet fortgeführt. Eine Antragstellung wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2027 wieder möglich sein.
Zuschuss zu den Beratungskosten im Rahmen eine Existenzgründung, Unternehmensnachfolge oder Unternehmensübergabe
Unternehmenssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.
Zuschuss 400 Euro pro Tagewerk
Zuschuss wird auf Grundlage der Verordnung (VO) 2023/2831 der Kommission als De-minimis-Beihilfe gewährt
Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der zuständigen Kammer oder Landesverband der freien Berufe
Dieses bewährte Programm läuft zum Jahresende 2025 aus und wird im neuen „Betriebsberatungsprogramm RLP“ aufgehen, welches zusammenfassend Zuschüsse für Beratungsleistungen in den Bereichen Betriebswirtschaft/Organisation/Strategie, Digitalisierung/Künstliche Intelligenz, Produkt- und Kommunikationsdesign, Wissens- und Technologietransfer, Innovation sowie Existenzgründung/Unternehmensübernahme abdeckt. Hierfür ist eine Antragstellung seit dem 16.12.2025 möglich.
Anträge auf Basis der bisherigen Verwaltungsvorschrift können nun nicht mehr gestellt, Mittelanforderungen für bereits erteilte Bewilligungen aber selbstverständlich im Rahmen der jeweils geltenden Fristen noch vorgelegt werden
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