Wirtschaft

Bei welchem Vorhaben können wir Sie unterstützen?

Ob Existenzgründung, Betriebserweiterung, die Anschaffung neuer Maschinen oder die Entwicklung technischer Innovationen: Mit unseren Förderprogrammen unterstützen wir Unternehmen und Existenzgründer in Rheinland-Pfalz bei ihren Vorhaben.

FAQ

Sie haben die Möglichkeit, den ISB Mittelstandskredit in der Betriebsmittelvariante oder den Betriebsmittelkredit RLP der ISB zu beantragen. Weiterhin kann für die Gewährung von zusätzlichen Betriebsmittelkrediten eine Bürgschaft gewährt werden.

Im Bereich "Förderung" finden Sie für die verschiedenen Förderprogramme der ISB Anträge zum Herunterladen. Bitte beachten Sie, dass einige Förderprogramme nicht direkt bei der ISB beantragt werden können.

Mit den Bürgschaftsprogrammen möchten wir es den mit uns zusammenarbeitenden Kreditinstituten erleichtern, verstärkt auch Vorhaben mit geringer Absicherung durch unternehmenseigene Sicherheiten zu unterstützen und zu begleiten. Einen Einfluss auf die Kreditentscheidung der Hausbank haben die ISB und die Bürgschaftsbank nicht. Die ISB arbeitet wettbewerbsneutral  mit allen Banken und Sparkassen zusammen, sodass Sie Ihr Kreditinstitut frei wählen können. 

Die ISB kann unter bestimmten Umständen die Schaffung eines Ausbildungsplatzes fördern, zum Beispiel durch einen Zuschuss bei der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben. Nähere Informationen erhalten Sie im Bereich der Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben. Zusätzlich kann die Schaffung oder Nachbesetzung von Ausbildungsplätzen oder die Schaffung eines Ausbildungsverbundes durch den Aus- und Weiterbildungskredit RLP gefördert werden. Nähere Informationen können Sie aus der entsprechenden Richtlinie entnehmen.

Die Förderprogramme richten sich in der Regel an Existenzgründerinnen/Existenzgründer, Freiberuflerinnen/Freiberufler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksbetriebe, Handel und Dienstleistungsunternehmen. In einigen Förderprogrammen können Anträge auf Förderung von Small-MidCap-Unternehmen und MidCap-Unternehmen gestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte aus den Richtlichtlinien zu den Förderprogrammen.

Unter den einzelnen Förderprogrammen finden Sie die Rufnummer der jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Die Höhe der Förderung ist vom jeweiligen Förderprogramm abhängig. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ausführungen zu den Förderprogrammen.

Die ISB unterstützt Unternehmen darin, ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern, denn nur wenn die finanziellen Rahmenbedingungen im Unternehmen stimmen, können Herausforderungen wie die Globalisierung oder die rasanten strukturellen Anpassungsprozesse erfolgreich bewältigt werden. Die ISB hält attraktive Förderprogramme mit unterschiedlicher Zielrichtung für Unternehmen bereit.

Die Dauer für die Antragsbearbeitung ist vom jeweiligen Förderprogramm abhängig. Im Darlehensbereich ohne Haftungsfreistellung existiert eine Servicegarantie von fünf, bei den Beratungszuschüssen von zehn Bankarbeitstagen. Nähere Informationen erhalten sie direkt von den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der einzelnen Förderprogramme. 

Zunächst einmal ist zu unterscheiden zwischen dem Direktverfahren und dem Hausbankverfahren. Bei dem Direktverfahren tritt die ISB, bzw. eine ihrer Tochtergesellschaften, direkt in den Kontakt mit dem antragstellenden Unternehmen. Dies ist im Rahmen aller Zuschussprogramme sowie bei der Vergabe von Kapitalbeteiligungen der Fall. Im sogenannten Hausbankverfahren werden die Fördergelder über die Hausbanken ausgereicht; die ISB (analog: KfW Mittelstandsbank) tritt dabei als Refinanzierungsinstitut auf. Die ISB arbeitet mit allen Banken und Sparkassen zusammen. Die Hausbank nimmt die Förderanträge entgegen und leitet sie an die ISB weiter. Sie verpflichtet sich gegenüber der ISB, die Darlehen fristgerecht zu verzinsen und zu tilgen, und sie trägt in den nicht mit einer Haftungsfreistellung verbundenen Programmen das Kreditrisiko. Auf die Kreditentscheidung der Hausbank nimmt die ISB keinen Einfluss; auch nicht darauf, welche Sicherheiten sich die Bank für die Förderdarlehen stellen lässt. Können keine ausreichenden Sicherheiten geboten werden, besteht allerdings die Möglichkeit, den jeweiligen Kredit mit einer öffentlichen Bürgschaft zu unterlegen. Unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderentscheidung ist eine fristgerechte Antragstellung. Dies bedeutet, dass vor Investitions- bzw. Projektbeginn der Antrag bei der ISB (bei Zuschussprogrammen und Kapitalbeteiligungen) bzw. der Hausbank (im Bereich zinsverbilligter Darlehen) gestellt sein muss. Als Investitionsbeginn gilt dabei der Abschluss eines ersten, dem Projekt zurechenbaren Lieferungs- bzw. Leistungsvertrages.

Erste Informationen erhalten Sie über unser Beratertelefon 06131 6172-1333. Weiterhin führt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) einen Beratertag für Existenzgründung und bereits am Markt tätige Unternehmen durch. Die Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.