Viertes Treffen der Bündnispartner: Verbesserungen bei der Wohneigentums­förderung

Knapp zwei Jahre nachdem das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz ins Leben gerufen wurde, traf sich die rheinland-pfälzische Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen heute zum insgesamt vierten Mal mit den Bündnispartnern in Mainz, um gemeinsam über das bisher Erreichte und die weiteren Schritte der Bündnisarbeit zu sprechen. Insbesondere kündigte die Ministerin bei der sozialen Wohnraumförderung des Landes im Bereich der Wohneigentumsförderung deutliche Verbesserungen des Programms zur Bildung von bezahlbarem Wohneigentum an. Bei der Mietwohnraumförderung und der Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum waren die Förderkonditionen bereits zu Jahresbeginn deutlich verbessert worden.

„Rheinland-Pfalz ist ein Land der Eigenheimer. Wohneigentum stellt bei uns eine wichtige Säule zur angemessenen Wohnraumversorgung dar. Um insbesondere junge Familien bei der Bildung von bezahlbarem Wohneigentum noch besser zu unterstützen, werden wir beim Wohneigentumsprogramm der sozialen Wohnraumförderung – gemeinsam mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) – erhebliche Verbesserungen vornehmen“, erklärte Ministerin Ahnen.

Zu den Neuerungen gehörten eine Zinsverbilligung der ISB-Zinssätze, die Einführung von Tilgungszuschüssen für die ISB-Darlehen Wohneigentum sowie die Anhebung der Förderhöchstbeträge. „Insbesondere mit dem Instrument der Tilgungszuschüsse haben wir in der Mietwohnungsbauförderung positive Erfahrungen gemacht, da diese auch in Zeiten des Niedrigzinsniveaus attraktive Förderanreize bieten. Nun weiten wir die Tilgungszuschüsse in Höhe von 5 Prozent auch auf die Wohneigentumsförderung aus. Bei der Anhebung der Förderhöchstbeträge für die Darlehen haben wir besonders die Familien im Blick, indem der jeweilige Förderhöchstbetrag zusätzlich um 10 Prozent für das dritte und jedes weitere Kind angehoben wird“, erläuterte die Ministerin. Ahnen betonte, dass auch die Wohneigentumsförderung sozialen Kriterien folge und an gewisse Einkommensgrenzen gebunden sei. „Wir leisten damit einen weiteren wichtigen Beitrag zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum und auch zur Förderung von Familien in Rheinland-Pfalz“, so Ahnen. Die Verbesserungen der Wohneigentumsprogramme treten zeitnah in Kraft.

Dr. Ulrich Link, Mitglied des Vorstandes der ISB, führte die Verbesserungen bei der Wohneigentumsförderung weiter aus: „Insbesondere durch die Zinsverbilligung ist das ISB-Darlehen Wohneigentum eine sinnvolle Ergänzung der Finanzierung bei der Hausbank. Bei einer Laufzeit von zehn Jahren beträgt der Zinssatz nur noch 0,6 Prozent. Darüber hinaus erhöht sich der Förderhöchstbetrag für die Darlehen je nach Fördermietenstufe um bis zu 25.000 Euro. Bei Haushalten mit mehr als drei Kindern steigt der jeweilige Förderhöchstbetrag noch einmal um 10 Prozent für das dritte und jedes weitere Kind.“ Neu im Rahmen der Wohneigentumsförderung seien Tilgungszuschüsse in Höhe von 5 Prozent der Darlehenssumme. „Die Höhe der Tilgungszuschüsse ist rheinland-pfalz-weit einheitlich“, so Link. Mit den nachrangigen Darlehen der ISB erhielten Investoren und Bauherren günstige Konditionen und die mitfinanzierenden vorrangigen Hausbanken ein hohes Maß an Sicherheit.

Neben der Wohneigentumsförderung wurden auch die Förderkonditionen des Programms „Wohnen in Orts- und Stadtkernen“ verbessert. „Gutes Leben und Wohnen in der Stadt und auf dem Land muss auch in Zukunft gleichermaßen attraktiv bleiben. Mit der Verbesserung der Förderkonditionen des Programms ‚Wohnen in Orts- und Stadtkernen‘ schaffen wir attraktive Förderanreize. Neu ist insbesondere die Zusatzförderung für alle Wohnungen, die über die Anforderungen unserer Landesbauordnung hinaus zusätzlich barrierefrei hergestellt werden“, so Ahnen. Dass barrierefreies Bauen eine wichtige Rolle im Wohnungsbaubereich einnimmt, zeigen auch die neuen Leitfäden zum barrierefreien Bauen im Neubau und im Bestand, die im Rahmen des Bündnisses erarbeitet worden sind.

Da die Umsetzung von konkreten Maßnahmen und Projekten in den Städten und Gemeinden – also unmittelbar vor Ort – erfolgt, wurden bei dem heutigen Bündnistreffen beispielhaft Initiativen der Städte Bad Kreuznach, Ludwigshafen und Trier in den Blick genommen. „Die Anhebung von Bad Kreuznach in die Fördermietenstufe 4 zeigt Wirkung. Private Investoren sind zunehmend bereit, auch öffentlich geförderten Wohnraum zu erstellen und damit stärker als bisher eine soziale Durchmischung in den Quartieren zu ermöglichen“, sagte Heike Kaster-Meurer, Oberbürgermeisterin der Stadt Bad-Kreuznach.

„Für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum braucht es viele konstruktive und kreative Akteure aus allen Bereichen des Planens, Bauens und Wohnens. Ich danke allen Partnerinnen und Partnern, die in unserem Bündnis engagiert mitarbeiten. Die Ergebnisse unserer Arbeit können sich sehen lassen. In Anbetracht der laufenden Initiativen und Projekte bin ich sehr zuversichtlich, dass wir einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Wohnungssituation leisten können“, resümierte Ministerin Ahnen am Ende des Treffens.

PRESSEKONTAKT

Katrin Kolibius
06131 6172-1607