"Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hat in einem umfangreichen Forderungskatalog weitere Verbesserungen für die mittelständische Wirtschaft bei der Umsetzung des Basel II-Ergebnisses angemahnt", teilte Harald Glahn, Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium, kürzlich auf der ISB-Veranstaltung "Rating für die Bauwirtschaft" in Mainz mit. Mit Blick auf die Bauwirtschaft sei es ein wichtiges Anliegen der Wirtschaftsministerkonferenz, dass Gewährleistungsbürgschaften nur noch zur Hälfte auf Vorschriften der Banken für Großkredite angerechnet würden.
Bis 1992 war es in Deutschland zulässig, dass Bürgschaften, Garantien und bestimmte Gewährleistungen nur zur Hälfte auf die für die Errechnung eines Großkredites maßgebliche Kreditsumme angerechnet wurden. Durch eine EU- Richtlinie wurde dies untersagt. "Dies beeinträchtigt bis heute die Baubranche, in der Gewährleistungsbürgschaften verlangt werden. Kleine Kreditinstitute wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken erreichen durch die volle Anrechnung der Gewährleistungsbürgschaft schneller die Schwelle eines Großkredites und sind daher bei ihrer Kreditvergabe eingeschränkt", so Glahn. Diese seien jedoch in den meisten Fällen die Finanziers des Mittelstandes. "Deshalb hat sich die Wirtschaftsministerkonferenz dafür ausgesprochen, dass die alten, vor 1992 geltenden Regeln im Rahmen der Umsetzung von Basel II wieder angewandt werden dürfen", teilte der Staatssekretär mit. Die Entscheidung liege nunmehr bei der Europäischen Kommission.
Ferner verlangen die Europäische Kommission und der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, dass künftig durch ein Rating die Bonität der Kreditnehmer festgestellt wird. Davon werden die Kreditkosten der Unternehmen abhängig sein. "Auf Grund der geführten Gespräche in Basel ist es uns aber bereits gelungen, gegenüber den ersten Konsultationspapieren zahlreiche Verbesserungen zu erreichen", betonte der Staatssekretär. Es bestehe allerdings die Sorge, dass die Besonderheiten der Bauwirtschaft in den Ratingmodellen der Banken nicht richtig abgebildet würden. Dies könne zu Fehlbeurteilungen führen, die sich auf die Kreditvergabe an Bauunternehmen auswirken könnten.
Als Beispiele für die Besonderheiten in der Bauwirtschaft nannte der Staatsekretär, dass die Unternehmensaktivitäten dieser Branche witterungsbedingt und saisonal schwankend seien und sie es bei der Bilanzerstellung in relativ großem Umfang mit unfertigen Leistungen zu tun habe. Ziel der Veranstaltung in Mainz sei es daher, dass die Kreditinstitute diese branchenspezifischen Kriterien der Bauwirtschaft kennen lernen und bei ihren jeweiligen Ratingsystemen berücksichtigen. "Denn die Bank, die zu Rating-Ergebnissen gelangt, die den Gegebenheiten am nächsten kommen, hat einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Konkurrenten", erläuterte Glahn. Deshalb müsse es im originären Interesse der Kreditinstitute liegen, die Besonderheiten der Bauwirtschaft zu erkennen, um bei den Rating-Ergebnissen Fehlbeurteilungen zu vermeiden. Darüber hinaus sei es wichtig, die kleinen und mittelständischen Unternehmen über die Abläufe beim Rating und Basel II zu informieren. "Rating und Basel II sind immer noch Synonyme für die Sorgen vieler Mittelständler um die künftige Kreditfinanzierung ihrer Unternehmen", erklärte der Staatssekretär. Deshalb biete Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Kammern und Verbänden, Kreditinstituten und öffentlichen Stellen zu dieser Thematik Beratung und Hilfe an.