Am vergangenen Freitag sind im Rahmen einer Sitzung des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz Verbesserungen bei der sozialen Wohnraumförderung des Landes im Bereich der Förderung von selbst genutztem Wohneigentum vorgestellt worden. Zu den Verbesserungen gehören eine Verbilligung der ISB-Zinssätze, die Einführung von Tilgungszuschüssen für die ISB-Darlehen Wohneigentum sowie die Anhebung der Förderhöchstbeträge.
Das rheinland-pfälzische Finanzministerium wies heute in Mainz darauf hin, dass die Neuerungen gemeinsam mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sehr zeitnah umgesetzt werden konnten. Die Änderungen bei der Förderung von selbst genutztem Wohneigentum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung sind seit dem 11. September 2017 gültig. Alle neuen Förderanträge werden nun nach den verbesserten Konditionen bearbeitet. Auch Anträge, die bereits bei der ISB gestellt worden, aber noch in Bearbeitung sind, können von der neuen Förderung profitieren. Bereits erteilte Förderzusagen können auf Antrag auf die neue Förderung umgestellt werden, sofern vor dem 11. September 2017 bei Neubaufällen noch kein Baubeginn erfolgt ist bzw. beim Erwerb der notarielle Kaufvertrag nach dem 10. Juli 2017 geschlossen wurde und noch keine Auszahlung durch die ISB erfolgt ist.
Durch die Zinsverbilligung des Landes beträgt der Zinssatz für das ISB-Darlehen Wohneigentum bei einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren 0,6 Prozent p.a., 1,0 Prozent p.a. bei einer Zinsfestschreibung von fünfzehn Jahren, 1,2 Prozent und 1,4 Prozent im Jahr bei Zinsfestschreibungen von zwanzig Jahren beziehungsweise bis zur Vollrückzahlung.
Mit dem Instrument der Tilgungszuschüsse wurden in der Mietwohnungsbauförderung bereits positive Erfahrungen gemacht. Die Tilgungszuschüsse werden nun in Höhe von 5 Prozent auch auf die Wohneigentumsförderung ausgeweitet.
Die regional gestaffelten Förderhöchstbeträge für ISB-Darlehen werden aufgrund gestiegener Bau- und Kaufpreise je nach Fördermietenstufe um bis zu 25.000 Euro angehoben. Bei Haushalten mit mindestens drei Kindern steigt der jeweilige Förderhöchstbetrag noch einmal um 10 Prozent für das dritte und jedes weitere Kind.
Zur Beantragung der Darlehen bei der ISB wird eine Förderbestätigung der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung benötigt, über die auch die Anträge bei der ISB gestellt werden. Alle Informationen zu den Konditionen und zur Ausgestaltung der Förderprogramme finden Interessierte auf den <link themenkomplex bauen-wohnen.html external-link-new-window internal link in current>Internetseiten der ISB.