Als "unverzichtbares Dienstleistungsunternehmen" bezeichnete Wirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage die Kreditgarantiegemeinschaft des rheinland-pfälzischen Handwerks (KGG) GmbH und gratulierte zum 50jährigen Jubiläum in Mainz. "Allein in 2004 sind in Rheinland-Pfalz durch die KGG-Handwerk 54 Bürgschaften und Garantien mit einem Gesamtrisiko von rund 6,48 Millionen Euro übernommen worden. Hierdurch konnten 42 Arbeitsplätze geschaffen und 564 bestehende Arbeitsplätze gesichert werden", bilanzierte der Minister. Im vergangenen Jahr seien 102 Bürgschaften und sieben Beteiligungen mit einem Risiko der KGG von 11,6 Millionen Euro bewilligt worden. "Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 98 Prozent bei den Fallzahlen und 77 Prozent beim Risiko der KGG", betonte Bauckhage.
Seit 2005 könnten zudem im Rahmen des Programms "Bürgschaft Direkt" erstmals Existenzgründer/innen ohne vorherige Prüfung durch die Hausbank eine Bürgschaftszusage erhalten. Diese behalte drei Monate ihre Gültigkeit und erleichtere den Einstieg in die Finanzierungsgespräche mit der Hausbank. Um der oft schlechten Eigenkapitalversorgung der Betriebe etwas entgegenzusetzen, habe die ISB – sie wickelt das operative Geschäft der KGG ab – die Möglichkeiten einer stillen Beteiligung durch die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH in einer Eigenkapitalinitiative gezielt vermarktet. "Mein Ministerium hat diese Bemühungen durch einen Zinszuschuss unterstützt, der es der MBG ermöglicht, Beteiligungen bis 250 000 Euro in den ersten fünf Jahren der Beteiligungslaufzeit anzubieten", teilte Bauckhage mit.
Um die Versorgung des Handwerks und der mittelständischen Wirtschaft mit Krediten zu verbessern, haben sich schon relativ früh auf genossenschaftlicher Basis Banken etabliert, die sich als Selbsthilfeeinrichtungen mit dem Ziel der Versorgung ihrer mittelständischen Mitglieder mit Kapital verstehen. Die KGG vergibt Bürgschaften und Beteiligungsgarantien an - vornehmlich kleine und mittlere - Handwerksunternehmen. Die Bürgschaften und Beteiligungen sind zu 65 Prozent beziehungsweise 70 Prozent von Bund und Land rückverbürgt beziehungsweise rückgarantiert. Im Rahmen des Antragsverfahrens und während der Laufzeit der Bürgschaft können die geförderten Unternehmen auf die Erfahrungen der Betriebsberater der Handwerkskammern zurückgreifen, die eng in die Entscheidungsprozesse des Bürgschafts- und Beteiligungsgeschäfts eingebunden sind. Zu den Gesellschaftern bei der KGG zählen neben den Handwerkskammern des Landes, der landeseigenen ISB und der Bundeskreditgarantiegemeinschaft auch die Sparkassen- und Genossenschaftsbanken, diverse Geschäftsbanken und Versicherungen.
Der Minister wies darauf hin, dass die KGG gerade in der heutigen Zeit wertvolle Dienste leiste. Für kleinere und mittlere Unternehmen werde es durch das im Zuge von Basel II eingeführte Ratingverfahren immer schwieriger, im benötigten Umfang Kredite zu erhalten. Hier könne die KGG wichtige Hilfestellungen geben. Aus Sicht des Ministers hat sich diese Partnerschaft von Handwerkskammern, KGG und ISB bewährt. "Für viele kleine und mittelständische Unternehmen ist eine Kreditfinanzierung ohne diese zusätzliche und für die Hausbank bewertbare Sicherheit kaum noch möglich", so Bauckhage. Auch sei die Gewährung von Bürgschaften ein überaus haushaltsschonendes Instrument der Wirtschaftsförderung, da sie erst nach einer risikobezogenen Prüfung durch Haus- und Bürgschaftsbank übernommen werden und der Haushalt durch tatsächliche Zahlungen nur im Insolvenzfall belastet werde. "Die KGG Handwerk ist für mich ein weiterer Beweis dafür, dass das Handwerk es versteht, seine Angelegenheiten selbst erfolgreich in die Hand zu nehmen", so das Fazit von Bauckhage.
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