Soforthilfeprogramm des Landes Rheinland-Pfalz: ISB legt Sonderbürgschafts- und Darlehensprogramm auf

Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzkrise hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz ein Ressort übergreifendes Sonderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen beschlossen. Im Rahmen dieses Soforthilfeprogramms legt die ISB ein Sonderbürgschafts- und Darlehensprogramm auf, das die Vergabe von Betriebsmittelkrediten ermöglicht.

Das ISB-Sonderbürgschafts- und Darlehensprogramm kann in der Regel von Unternehmen genutzt werden, deren Auftragseingang oder Umsatz seit dem 1. Juli 2008 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mindestens 25 Prozent eingebrochen ist. An diese Unternehmen können Betriebsmitteldarlehen nunmehr bis zu einer Höhe von einer Mio. EUR mit einer 60-prozentigen Haftungsfreistellung zu marktüblichen Zinsen vergeben werden.

Darüber hinaus ist für Betriebsmittelkredite eine Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent statt normalerweise 60 Prozent möglich. Dazu stockt die Landesregierung den Bürgschaftsrahmen um 400 auf 800 Mio. EUR in 2009 auf. Im Rahmen des Sofortprogramms des Landes wird angestrebt, über die Bürgschaftsanträge möglichst innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Vorlage aller entscheidungsrelevanten Unterlagen zu entscheiden.

Das ISB-Sonderbürgschafts- und Darlehensprogramm ergänzt das bestehende Mittelstandsförderungsprogramm und wird wie üblich über die Hausbanken abgewickelt. Es ist wie das gesamte Soforthilfeprogramm des Landes zunächst auf ein Jahr befristet.

Im Wirtschaftsministerium steht die Hotline der "Koordinierungsstelle Unternehmenshilfe und Beschäftigungssicherung" für Anfragen rund um das gesamte Sonderprogramm des Landes zur Verfügung (Tel.: 06131/ 16-2777; E-Mail: koordinierungsstelle@mwvlw.rlp.de).

Weitere Informationen:
>> Details zum Programm "Soforthilfeprogramm des Landes"
>> Antrag zum Programm "Soforthilfeprogramm des Landes"