Existenzgründer können jetzt von der ISB eine Bürgschaft erhalten, ohne zuvor ein Kreditinstitut eingeschaltet zu haben. Mit der Bürgschaftszusage für tragfähige Gründungen wird es für Existenzgründer leichter, die Kreditzusage einer Sparkasse, Genossenschaftsbank oder Geschäftsbank zu erhalten. Die oftmals aufwändige Prüfung des Geschäftsmodells wird von der ISB in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern übernommen. Damit werden Hausbanken entlastet und die Kreditvergabe erleichtert.
Die seit Jahren anhaltende Konjunkturschwäche und die hohe Zahl von Unternehmensinsolvenzen haben bei Banken und Sparkassen zu schmerzhaften Erfahrungen geführt, die eine vorsichtige Kreditpolitik zur Folge hatten. Strenge aufsichtsrechtliche Vorgaben, die von den Kreditinstituten erfüllt werden müssen, sind mit ursächlich für die Zurückhaltung der Kreditinstitute. Gleichzeitig besteht Einvernehmen in der Einschätzung, dass neue Arbeitsplätze über den Weg von Existenzgründungen geschaffen werden können.
Existenzgründer haben es daher oft schwer, Sparkassen und Banken zu überzeugen, wenn es um ausreichende Ausstattung mit Finanzmitteln für die Gründung geht. Die Vorsicht der Banken erklärt sich neben dem hohen Arbeitsaufwand aus unterschiedlichen Erfahrungen und Einschätzungen die sich aus einer Kreditprüfung ergeben, wie beispielsweise:
- die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Existenzgründers
- die dauerhafte Tragfähigkeit des Geschäftsmodells
- das wirtschaftliche Umfeld wie z. B. die Einschätzung der Branche
- die Prüfung der Rentabilität bei der Kreditvergabe
In diesem Spannungsfeld leistet die ISB mit ihrem neuen Angebot "Bürgschaft Direkt" Hilfestellung.
Neuer Antragsweg
Bisher konnten Existenzgründer nur über ihre Hausbank Bürgschaften für Kredite erhalten. Jetzt kann der Existenzgründer mit seinem Finanzierungswunsch direkt zur ISB gehen. Die Finanzierungsexperten der ISB prüfen die Geschäftsidee gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern. Ist die Bürgschaftsbank vom Erfolg überzeugt, erhält der Gründer die verbindliche Zusage für eine Bürgschaft.
Mit dieser Bürgschaftszusage für ein geprüftes Geschäftsmodell verbessern sich die Erfolgsaussichten bei Kreditverhandlungen mit der Hausbank. Die Bürgschaftszusage kann maximal 150.000 EUR umfassen und ist zunächst für drei Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums kann dann von der Hausbank die Bürgschaft abgerufen werden.
Für die Existenzgründer gibt es bei der ISB regional zuständige, nach Landkreisen gegliederte Kreditexperten. Damit findet jeder Gründer unkompliziert seinen Ansprechpartner vor Ort.
Die MitarbeiterInnen der ISB stehen mit Rat und Tat zur Seite, helfen bei der Zusammenstellung der Unterlagen, dem Ausfüllen des Antrages und vermitteln Ansprechpartner bei den Kammern.
Begleitende Beratung
Existenzgründungen sind erfahrungsgemäß mit einem besonders hohen Risiko verbunden. Das Risiko des Scheiterns kann durch die Einbindung von qualifizierten Beratern reduziert werden. Hierzu bietet sich insbesondere die öffentlich geförderte Existenzgründungsberatung an. Zur Sicherung der Existenzgründung wird daher die ISB in geeigneten Fällen die Einbindung eines Beraters verlangen. Die Kosten für den Existenzgründer bleiben im Rahmen: sie werden einerseits mit Zuschüssen gefördert, andererseits reduziert sich in diesen Fällen das Bürgschaftsentgelt von überlicherweise 1,5 % auf 1 %.
Konditionen
Die Bürgschaft Direkt kann max. 80 % des Kredites bzw. max. TEUR 150 Bürgschaftsobligo betragen. Damit kann beispielsweise ein Kredit von T€ 300 zu 50 % oder ein Kredit von TEUR 200 zu 75 % verbürgt werden. Das Bearbeitungsentgelt beträgt bei Antragsstellung 1 % und bei Ausreichung der Bürgschaftsurkunde weitere 0,5 % der Bürgschaftshöhe. Das laufende Bürgschaftsentgelt beträgt regelmäßig 1,5 %. Bei Einbindung eines Beraters wird es zeitlich befristet auf 1 % reduziert.
"Bürgschaft Direkt" kann von allen ExistenzgründerInnen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks und von Freiberuflern beantragt werden. Bei Handwerksunternehmen erfolgt die Beratung durch die Handwerkskammern, die Bürgschaftszusage wird von der KGG getragen.
Weitere Informationen sind über www.isb.rlp.de und telefonisch über 06131/ 985-0 zu erhalten.
Handwerksunternehmen erhalten Auskünfte bei der zuständigen Handwerkskammer, Gründer in anderen Branchen über die zuständige Industrie- und Handelskammer. Über öffentlich geförderte Beratungen informiert das RKW Rheinland-Pfalz – Tel.: 06131/ 985-383.
Weitere Informationen
>> Details und Antrag "Bürgschaft Direkt"
>> Regionale Ansprechpartner "Bürgschaft Direkt"