Die EU-Kommission hat die Neuabgrenzung der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe in Rheinland-Pfalz genehmigt. Wirtschaftsminister Hendrik Hering teilte mit, man habe im Interesse der strukturschwachen Regionen im Lande eine gute Lösung gefunden. Aufgrund der EU-Vorgaben seien jedoch Einschnitte nicht zu vermeiden gewesen.
Die Europäische Union hatte 2005 die neuen Leitlinien für Regionalbeihilfen im Zeitraum 2007-2013 beschlossen. Aufgrund dieser Leitlinien waren die Fördergebiete für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur neu abzugrenzen. Die EU-Kommission sieht für die Fördergebiete in Westdeutschland starke Einschnitte vor, nachdem sie zunächst gar ihre Abschaffung angestrebt hatte. Aus diesen Gründen sinkt die Fördergebietskulisse für Westdeutschland von derzeit 17,7 Prozent auf zukünftig 11 Prozent der Bevölkerung. Allein in den Jahren 2000 bis 2005 konnten für einzelbetriebliche Investitionen in den rheinland-pfälzischen Fördergebieten Zuschüsse in Höhe von insgesamt rund 56 Mio. EUR aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe bewilligt werden. Die Finanzierung erfolgt zu je 50 Prozent durch den Bund und das Land.
Derzeit sind die Arbeitsmarktregionen Idar-Oberstein (LK Birkenfeld), Pirmasens (Stadt Pirmasens, LK Südwestpfalz, Stadt Zweibrücken) und Kaiserslautern (Stadt Kaiserslautern, LK Kusel, LK Kaiserslautern und Donnersbergkreis) Fördergebiete. Aufgrund der Strukturschwäche dieser Gebiete und angesichts der reduzierten Fördergebietskulisse hatte das Wirtschaftsministerium der EU-Kommission eine Konzentration des Fördergebietes innerhalb der derzeitigen GA-Fördergebiete vorgeschlagen. Diesen Vorschlag hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in die deutsche Fördergebietsanmeldung übernommen. Ein "positives Zeichen" für die Zusammenarbeit zwischen Land, Bund und EU sei es, dass sich die EU-Kommission nun der Argumentation des Landes angeschlossen und den Vorschlag akzeptiert habe, betonte der Minister. Die Gemeinschaftsaufgabe habe sich damit wiederholt als zentrales Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung bewährt.
Neben Teilen der Landkreise Südwestpfalz, Birkenfeld, Kusel, Donnersberg und Kaiserslautern sowie Teilen der kreisfreien Stadt Kaiserslautern seien die kreisfreien Städte Pirmasens und Zweibrücken von der EU-Kommission als beihilferechtlich privilegierte Fördergebiete für den Zeitraum 2007-2013 anerkannt worden. "Das ermöglicht eine konzentrierte und wirksame Unterstützung der Regionen bei ihrer weiteren wirtschaftlichen Entwicklung", freute sich Hering.
Die Einbeziehung von Teilen der Arbeitsmarktregion Kaiserslautern in das Fördergebiet sei nur möglich gewesen, da Berlin einen Teil des ihm zustehenden Fördergebiets anderen Ländern zur Verfügung gestellt habe. Dies sei durch ein Kontingent von rund 100.000 Einwohnern auch Rheinland-Pfalz zugute gekommen. Eine so genannte Kontingentzone sei in der Arbeitsmarktregion Kaiserslautern ausgewiesen worden. Besondere Bedeutung besitzt die Ausweisung als GA-Fördergebiet für die Regionen, in denen Großunternehmen mit ihren Investitionen einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftsstrukturellen Entwicklung leisten, da eine Zuschussförderung einzelbetrieblicher Investitionen solcher Unternehmen nur im GA-Fördergebiet erlaubt ist.
Für Regionen mit geringer Gewerbedichte und einer Wirtschaftsstruktur mit weitestgehend kleinen und mittleren Unternehmen ist die Einbeziehung in das GA-Fördergebiet dagegen weniger bedeutsam. Die aus der GA-Förderung heraus fallenden Gebiete sind Bestandteil des Fördergebiets des Regionalen Landesförderprogramms, das die Unterstützung einzelbetrieblicher Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen mit Zuschüssen oder Darlehen vorsieht.
"Zur Förderung dieser Regionen steht damit weiterhin ein bewährtes zielorientiertes Förderinstrumentarium aus Mitteln des Landes und der EU zur Verfügung", versicherte der Minister. Gerade Strukturschwache Regionen profitieren von der Förderung der gewerblichen und touristischen Infrastruktur sowie der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen durch zinsgünstige Darlehen und Bürgschaften. Projekte im strukturschwachen ländlichen Raum blieben wesentlicher Bestandteil der Förderung aus EU-Mitteln, beispielsweise im Rahmen des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung).
Weitere Informationen:
>> Regionalförderung der ISB
>> Europäische Regionalförderung