Ob für die Entwicklung von Innovationen oder für die Erschließung neuer Märkte oder Geschäftsfelder, ob für die Übernahme eines Unternehmens oder Investitionen in den Ausbau des Betriebes - kein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben soll an fehlenden bankmäßigen Sicherheiten scheitern. Dieses geschäftspolitische Leitmotiv der Bürgschaftseinrichtungen in Rheinland-Pfalz wurde im vergangenen Jahr eindrucksvoll gelebt: Mit 68 Mio. EUR neuen Bürgschaften hat der Mittelstand im Geschäftsjahr 2005 von den Bürgschaftseinrichtungen in Rheinland-Pfalz mehr bankmäßige Sicherheiten erhalten als jemals zuvor.
Handwerksbetriebe, mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die nicht über ausreichende bankmäßige Sicherheiten verfügen, sind bei der Lösung ihrer Finanzierungsfragen auf Unterstützung angewiesen. Die Bürgschaftseinrichtungen stellen hierzu bankmäßigen Sicherheiten in Form von Ausfallbürgschaften zur Verfügung. Handwerksbetriebe erhalten ihre Bürgschaften von der Kredit-Garantiegemeinschaft des rheinland-pfälzischen Handwerks, für die übrigen Branchen und freiberuflich Tätige stellt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH die Bürgschaften zur Verfügung. Da es sich bei Bürgschaftseinrichtungen regelmäßig um Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft handelt, besteht bei der ISB zu diesem Zweck ein Sonderhaftungsfonds, in den Kreditinstitute, Kammern und Verbände das notwendige Deckungskapital einstellen. Das Risiko aus den öffentlich geförderten Bürgschaften tragen die Bürgschaftseinrichtungen sowie das Land und der Bund anteilig (35% / 26% / 39%).
Antragseingänge 2005
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 547 Bürgschaften (+ 81%) beantragt. Die Anträge entfallen mit 151 auf Handwerksbetriebe und mit 396 auf die übrigen Branchen. Das beantrage Bürgschaftsvolumen beläuft sich auf 88 Mio. Euro (+ 55%).
Die im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesteigerte Nachfrage ist das Spiegelbild des hohen Bedarfs mittelständischer Unternehmen an bankmäßigen Sicherheiten. Sie ist ebenso Ausdruck der vertrauensvollen Zusammenarbeit der ISB bzw. der KGG mit den Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Geschäftsbanken in Rheinland-Pfalz. Das Bankprodukt Bürgschaft ist marktgerecht ausgestattet, Bürokratie wurde abgebaut, die Bearbeitung wurde deutlich beschleunigt. Als vorteilhaft für Kreditinstitute und Unternehmen erweist sich der Umstand, dass mit der ISB ein zentraler Ansprechpartner für alle Bürgschaftsprogramme in Rheinland-Pfalz zur Verfügung steht.
Genehmigungen 2005
Genehmigt wurden 396 Bürgschaften und Garantien (+ 65%). Von den Genehmigungen entfallen 111 auf Handwerksbetriebe und 285 auf andere Branchen.
Das genehmigte Bürgschaftsvolumen beträgt knapp 68 Mio. Euro (+ 58%).
Der Schwerpunkt der Genehmigungen liegt bei gewerblichen Unternehmen, dem Dienstleistungsgewerbe, Handwerksbetrieben, dem Handel und freiberuflich Tätigen. Dank der Bürgschaften konnten 1.071 Arbeitsplätze geschaffen und 7.963 Arbeitsplätze gesichert werden.
Wer kann Bürgschaftsanträge stellen?
Bürgschaftsanträge, die von den Hausbanken bearbeitet werden, können von nahezu jedem Unternehmen gestellt werden. Nach der Geschäftspolitik der Bürgschaftseinrichtungen ist keine Branche von der Förderung ausgeschlossen. Allerdings bestehen EU-rechtliche Sonderregelungen z.B. für Land- und Forstwirtschaft und Weinbaubetriebe.
Existenzgründer können die Bürgschaft auch unmittelbar bei der ISB/der KGG beantragen. Mit dieser "Bürgschaft Direkt" übernimmt die ISB in Zusammenarbeit mit den den Starterzentren der HWK / IHK die Prüfung des Geschäftsmodells, beurteilt die Kreditwürdigkeit und sagt ein Angebot an den Existenzgründer zur Übernahme einer Bürgschaft zu. Mit diesem Angebot kann der Existenzgründer eine Hausbank finden, die ihm den notwendigen Kredit für das Existenzgründungsvorhaben gewährt.
Was wird gefördert?
Bürgschaften können für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art und alle wirtschaftlich vertretbaren Vorhaben gestellt werden. Die maximale Bürgschaftshöhe für ein Unternehmen beträgt 1.000 TEUR. Der Schwerpunkt der Förderung lag im vergangenen Jahr bei
- Investitions- und Wachstumsfinanzierungen
- Betriebsübernahmen
- Betriebsmitteln
- Existenzgründungen
- Avale und Garantien.
Vorteile der Bürgschaft/ Kombination von Förderinstrumenten
Die Bürgschaft stellt eine vollwertige bankmäßige Sicherheit dar. In vielen Fällen könnten mittelständische Unternehmer und Existenzgründer ohne Bürgschaft einen Bankkredit gar nicht erhalten. In anderen Fällen führt die Bürgschaft zu günstigeren Konditionen für den Bankkredit als dies ohne die Bürgschaft möglich wäre.
Bürgschaften können mit anderen Förderinstrumenten kombiniert werden. Als besonders vorteilhaft zeigt sich eine Kombination aus Bürgschaft und stiller Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG). Soweit im Einzelfall ein Bedarf an bankmäßigen Sicherheiten von mehr als 1.000 TEUR besteht, kann dieser durch eine weitere ISB Bürgschaft von bis zu 500 TEUR pro Unternehmen gedeckt werden.
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH ist die zentrale Wirtschaftsförderungsinstitution in Rheinland-Pfalz. Gegründet im Oktober 1993 sind unter dem Dach der 100-prozentigen Landestochter alle wichtigen Instrumente zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft zusammengefasst.
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