Das Land Rheinland-Pfalz bereitet in Zusammenarbeit mit der ISB zurzeit ein Landesbürgschaftsprogramm zur Förderung der Landwirtschaft für Investitionen im Bereich der Milchkuhhaltung, der Rindfleischerzeugung, der Schweinehaltung und des Weinbausektors unter Nutzung der Bürgschaftsregelung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung des Agrar- und Küstenschutzes" vor.
Hierbei ist geplant, dass Bürgschaften zur Besicherung von Krediten zur Finanzierung von Investitionen für Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen sowie Anschaffung neuer Maschinen und neuer technischer Anlagen übernommen werden können.
Förderungsfähig wären die Investitionskosten ohne Mehrwertsteuer, bei nach AFP zu fördernden Kapitalmarktdarlehen abzüglich eines nicht förderungsfähigen Eigenfinanzierungsanteils in Höhe von mindestens 10 % der Investitionskosten ohne Mehrwertsteuer (zuwendungsfähige Investitionsausgaben).
Die ISB wird die bankmäßige Bearbeitung übernehmen.
Zurzeit wird die Notifizierung des Programms bei der Europäischen Kommission in Brüssel angestrebt. Eine Entscheidung steht noch aus.
Informationen werden in Kürze hier zu finden sein und zudem über unseren Newsletters kommuniziert.
Weitere Informationen
>> Entwurf der Verwaltungsvorschrift des Landesbürgschaftsprogramms für die Landwirtschaft
>> Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz