Mit einem ISB-Darlehen von mehr als 2,8 Millionen Euro und einem Tilgungszuschuss in Höhe von rund 560.000 Euro fördert das Land Rheinland-Pfalz über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) den Neubau von zwei Häusern in Neustadt an der Weinstraße. Im Rahmen des Bauvorhabens „Harthäuser Weg 32 und 34“ entstehen insgesamt 30 geförderte Wohnungen. Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen überreichte gemeinsam mit Ulrich Dexheimer, Vorstandssprecher der ISB, die Förderzusage an den Geschäftsführer der WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH, Dietmar Kurz.
„Neustadt an der Weinstraße ist eine attraktive Stadt, die zum Wohnen und Leben einlädt. Auch für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen soll diese Einladung attraktiv bleiben. Ich freue mich, dass wir mit unserer Förderung für den sozialen Wohnungsbau weiteren bezahlbaren Wohnraum ermöglichen können. Alle 30 Wohnungen werden mit einer Bindungsdauer von 25 Jahren für Haushalte mit geringem Einkommen versehen. Dies wurde durch die bedarfsgerechte Weiterentwicklung unserer Mietwohnraumförderung überhaupt erst möglich“, so Doris Ahnen.
Oberbürgermeister Hans Georg Löffler ergänzte: „Dieser Förderbescheid ist sehr willkommen. Wir brauchen dringend bezahlbaren Wohnraum, denn in den vergangenen 25 bis 30 Jahren sind keine Sozialwohnungen gebaut worden, da unsere Wohnungsbaugesellschaft Wert darauf gelegt hat, zunächst ihren Bestand zu sanieren.“
Ende März 2017 konnte die WBG mit dem Bau der beiden Gebäude beginnen. Die Fertigstellung ist für März 2018 geplant. Alle sechs Erdgeschosswohnungen werden barrierefrei errichtet. „Durch die Förderung ist es möglich, die im Landesprogramm vorgegebene Nettokaltmiete von maximal 5,10 Euro pro Quadratmeter im Monat zu realisieren“, so Kurz.
Ulrich Dexheimer sagte: „Investoren erhalten mit dem nachrangigen Darlehen der ISB sehr günstige Konditionen und die mitfinanzierenden vorrangigen Hausbanken ein hohes Maß an Sicherheit. Die Tilgungszuschüsse setzen Impulse für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau.“ Die Höhe der Tilgungszuschüsse für das Grunddarlehen richte sich nach den Fördermietenstufen und der Höhe des Einkommens der Mieterhaushalte.