Verbesserung der Angebotsqualität in der rheinland-pfälzischen Hotellerie
Das Wichtigste in Kürze
- Förderprogramm für die rheinland-pfälzische, gewerbliche Hotellerie außerhalb der Fördergebiete Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
- Investitionen zur Errichtung, Erweiterung, Angebotsumstellung/-erweiterung und Neuaufsetzung des gesamten Betriebsprozesses
- Zuschüsse bis zu 20 % möglich
- Direkte Antragstellung bei der ISB
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt auf Basis der Tourismusstrategie des Landes und im Wege der Projektförderung Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie in Rheinland-Pfalz. Gefördert wird die Durchführung von Maßnahmen zur imageprägenden und zukunftsweisenden Verbesserung der Angebotsqualität.
Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU), der Wirtschaftszweige Hotels, Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen und Ferienzentren.
Unterstützt wird
- die Errichtung eines neuen Hotels,
- die Erweiterung eines bestehenden Hotels.
Dies umfasst neben dem Ausbau von Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung/-erweiterung oder die Neuaufsetzung des gesamten Betriebsprozesses.
Innerhalb von sechs Monaten nach Maßnahmeabschluss ist die Zertifizierung „ServiceQualität Deutschland-Stufe I“ nachzuweisen.
Gefördert werden eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (nur neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen). Grundsätzlich nicht gefördert werden z. B. die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen sowie Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 250.000,00 Euro, die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 24 Monaten durchgeführt werden.
Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Unternehmensgröße von 10 % bis zu 20 % der förderfähigen Kosten betragen. Der Teil der dem Grunde nach förderfähigen Investitionskosten, der bei kleinen Unternehmen einen Betrag von 3,75 Mio. Euro und bei mittleren Unternehmen einen Betrag von 7,5 Mio. Euro übersteigt, ist von der Förderung ausgeschlossen.
Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (= grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages) bei der ISB eingegangen sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die Bewilligungsstelle abzuwarten.
Mit dem Investitionsvorhaben soll grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden.