Optimierung der Angebotsqualität in der rheinland-pfälzischen Tourismuswirtschaft
Das Wichtigste in Kürze
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismuswirtschaft in Rheinland-Pfalz. Dazu gehören:
- Beherbergungsbetriebe mit mindestens 10 möblierten touristischen Beherbergungseinheiten, die mindestens sieben Monate im Jahr angeboten werden und spätestens sechs Monate nach Maßnahmeabschluss online buchbar sind.
- Campingbetriebe mit mindestens 20 touristischen Stellplätzen (ohne Dauercamping) und zeitgemäßen sanitären Einrichtungen.
- Gastronomiebetriebe mit mindestens 20 Sitzplätzen im Innenbereich, die mindestens sieben Monate im Jahr und in der Regel mindestens vier Tage pro Woche geöffnet sind.
- Mischbetriebe, die die Voraussetzungen für Beherbergungs- und/oder Gastronomiebetriebe erfüllen.
Die Betriebsstätte muss in Rheinland-Pfalz liegen.
Gefördert werden Investitionen zur qualitativen und zukunftsfähigen Verbesserung touristischer Angebote. Unterstützt werden insbesondere:
- die Errichtung neuer Betriebsstätten,
- die Erweiterung bestehender Betriebsstätten,
- Angebotsumstellungen und Angebotserweiterungen,
- die Neuaufsetzung betrieblicher Prozesse.
Voraussetzung ist ein schlüssiges touristisches Konzept, das einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem bisherigen Angebot erkennen lässt und mit den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz im Einklang steht.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Bei Investitionssummen bis 600.000 Euro erfolgt die Förderung als De-minimis-Beihilfe mit bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten.
- Bei Investitionssummen ab 600.000 Euro beträgt die Förderung:
- bis zu 20 % für kleine Unternehmen,
- bis zu 10 % für mittlere Unternehmen.
Die maximale Zuschusssumme beträgt in der Regel 500.000 Euro.
Beschreibung
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Land Rheinland-Pfalz Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der Tourismuswirtschaft, die zur qualitativen Weiterentwicklung touristischer Angebote beitragen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Betriebe nachhaltig zu stärken.
Gefördert werden Vorhaben, die auf die Entwicklung qualitätsorientierter und marktfähiger Angebote ausgerichtet sind und einen erkennbaren Mehrwert für Gäste schaffen. Besonderes Augenmerk liegt auf Maßnahmen zur Modernisierung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Saisonverlängerung sowie auf der Ansprache wertschöpfungsstarker Zielgruppen.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismuswirtschaft mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Hierzu zählen:
- Beherbergungsbetriebe mit mindestens 10 touristischen Beherbergungseinheiten,
- Campingbetriebe mit mindestens 20 touristischen Stellplätzen,
- Gastronomiebetriebe mit mindestens 20 Sitzplätzen im Innenbereich,
- Mischbetriebe aus Beherbergung und Gastronomie.
Nicht förderfähig sind unter anderem gemeinnützige oder öffentliche Unternehmen sowie Franchise- und systemgastronomische Konzepte.
Unterstützt werden Investitionen in die Errichtung neuer bzw. Erweiterung touristischer Betriebsstätten. Dies umfasst neben dem Ausbau von Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder die Neuaufsetzung des gesamten Betriebsprozesses.
Die zu fördernden Maßnahmen müssen einen wesentlichen Beitrag zur Optimierung der Angebotsqualität in der rheinland-pfälzischen Tourismuswirtschaft leisten und mit den Zielen der Tourismusstrategie in Einklang stehen. Sie müssen auf die Bereitstellung marktfähiger Angebote zielen, die einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem Status quo aufweisen und eine bessere Wertschöpfung erwarten lassen.
Zur Bewertung der Förderwürdigkeit ist ein aussagekräftiges touristisches Konzept für das geplante Vorhaben vorzulegen.
Beispiele: Aufstockung der Zimmerkapazität/Sitzplätze/Stellplätze, Veränderungen zur Ansprache neuer Zielgruppen, Investitionen in besondere Gästebereiche wie Wellnessanlagen, Investitionen zur Vorbereitung einer erstmaligen Klassifizierung/ Höherklassifizierung, Investitionen im Bereich der Digitalisierung, Maßnahmen, die nachhaltig wirken, Erweiterung der Angebotspalette im Hinblick auf die Saisonverlängerung etc..
Gefördert werden Investitionen in eigenbetrieblich, gewerblich genutzte neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen).
Grundsätzlich nicht gefördert werden z. B. die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter.
Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 50.000,00 Euro. Grundsätzlich sind Vorhaben innerhalb von 24 Monaten nach Maßnahmebeginn durchzuführen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Bei einer förderfähigen Investitionssumme bis 600.000 Euro kann die Förderung im Rahmen der De-minimis-Verordnung bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten betragen.
Ab einer Investitionssumme von 600.000 Euro gelten folgende Fördersätze: Kleine Unternehmen bis zu 20 %, Mittlere Unternehmen bis zu 10 %.
Die maximale Zuschusssumme beträgt grundsätzlich 500.000 Euro.
Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn - grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages - bei der ISB eingegangen sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag sowie die Aufnahme von Eigenleistungen. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die ISB abzuwarten.