DigiBoost

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Das Wichtigste in Kürze

  • Branchenübergreifendes Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen in ganz Rheinland-Pfalz
  • Zuschüsse bis zu 75% möglich
  • Direkte Antragstellung bei der ISB über Kundenportal
  • Investitionen in Digitalisierung von Produktion und Verfahren, Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen und Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen in der Betriebsstätte
  • Vor Antragstellung sind spezifische Informationsangebote der Kammern (IHK, HWK und LWK) wahrzunehmen, die Teilnahme an einer solchen Information ist mit der Antragstellung nachzuweisen.

 

Die Antragsfrist für dieses Programm endete am 31.03.2022.

Als Zuschussempfänger haben Sie für die Durchführung Ihres Vorhabens maximal 15 Monate Zeit. Bitte beachten Sie dabei zugleich, dass die letzte reguläre Frist für den Abschluss Ihrer Maßnahme am 31.05.2023 abläuft. Sie haben dann noch drei Monate Zeit, den Verwendungsnachweis einzureichen, um mit diesem die Zuschussmittel abzurufen. Aufgrund der uns selbst gesetzten Fristen für den rechnerischen Abschluss des Programms können wir Verwendungsnachweise, die uns nicht spätestens am 31.08.2023 vollständig und prüffähig vorliegen, leider nicht mehr berücksichtigen.

Beschreibung

Im Rahmen dieses Förderprogrammes werden bei kleinen und mittleren Unternehmen Investitionsvorhaben in Rheinland-Pfalz gefördert, die die digitale Transformation in ihren Betriebsstätten vorantreiben.


Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen die:

  • bis inkl. 100 Mitarbeiter,
  • im Jahr vor der Antragsstellung entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielt haben oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft und
  • eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.

Unterstützt wird:

  • Digitalisierung von Produktion und Verfahren
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
  • Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen
     

Gegenstand der Zuwendung ist die Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Leistungsprozessen. Hierbei soll auch die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen, sowie die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen gefördert werden. Förderfähig sind in diesem Zusammenhang umfassende Digitalisierungsvorhaben, die durch einen Auftragnehmer durchgeführt werden. Der Auftrag umfasst die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen, Produktionsverfahren und Leistungsprozesse. 
Berücksichtigt werden Vorhaben ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 4.000,00 EUR, die bis spätestens 15 Monate nach Erlass des Zuwendungsbescheides durchgeführt und beendet werden.

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (max. 15.000,00 EUR).

Mitarbeitendenzahl <10,0 10,0 - 29,9 30,0 - 100
Förderquote 75% 50% 25%

 

Die Förderung erfolgt als De-minimis Beihilfe. Die Höchstgrenze von maximal 200.000,00 EUR innerhalb drei Steuerjahren ist zu beachten.

Der DigiBoost-Zuschuss wird online beantragt, den entsprechenden Link finden Sie hier.


Antragsverfahren

Eine Antragstellung erfolgt unter ausschließlicher Nutzung des elektronischen Kundenportals bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.
Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (dies ist grundsätzlich der verbindliche – schriftliche oder mündliche – Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages) bei der ISB eingegangen und die schriftliche Bestätigung durch die ISB, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden, muss vor Investitionsbeginn erteilt worden sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag bzw. auch die Aufnahme von Eigenleistungen.
 


Die Vorlage des Verwendungsnachweises im Förderprogramm DigiBoost, mittels dessen Sie den Zuschuss abrufen können, ist ab sofort möglich. Bitte gehen Sie dazu folgendermaßen vor:

1. Stellen Sie bitte zunächst sicher,

1.1 dass die Maßnahme tatsächlich abgeschlossen ist. Zur Erläuterung: ein Digitalisierungsvorhaben ist beendet, wenn es fertiggestellt ist, d. h. mit der Anschaffung des letzten dem Vorhaben zuzurechnenden Wirtschaftsgutes oder sobald es seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann (wesentliche Betriebsbereitschaft). Grundsätzlich sollte der Zuschuss innerhalb von drei Monaten nach dem tatsächlichen Projektende abgerufen werden.

1.2 dass Ihnen alle Rechnungsbelege vorliegen, die Sie im Rahmen der Förderung geltend machen wollen. Sie müssen nicht alle Belege vorlegen, die zum Projekt gehören, sondern nur so viele, wie Sie rechnerisch zur Erreichung des bewilligten, maximal möglichen Zuschussbetrages benötigen. Bitte stellen Sie jeweils sicher, dass die geltend gemachten Ausgaben zum geförderten Projekt gehören und ferner keine Positionen enthalten sind, die gemäß Abschnitt 3.4 der Förderrichtlinie nicht förderfähig sind (z.B. reine Ersatzbeschaffungen). Spätere Ersatzgeltendmachungen im Falle von erforderlichen Kürzungen werden nur im Ausnahmefall möglich sein. Der insgesamt freigegebene Zuschuss kann den bewilligten Zuschuss nicht überschreiten.

2. Der Verwendungsnachweis/Mittelabruf besteht aus drei Komponenten:

2.1 dem vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Formular „Nachweis über die Verwendung der bewilligten Mittel“ (siehe Downloads); 
(dieses Dokument wird am PC ausgefüllt, ausgedruckt, vom Antragstellenden unterschrieben und dann als PDF gemäß Ziffer 3 per E-Mail an die ISB gesendet)

2.2 die vollständig ausgefüllte und weiterhin bearbeitbare Belegliste, aus der sich die Summe der Ausgaben und damit die Höhe des abgerufenen Zuschusses ergibt (siehe Downloads); 
(dieses Dokument wird am PC ausgefüllt und dann als PDF per E-Mail an die ISB gesendet. Das Dokument muss nicht unterschrieben werden. Bitte drucken Sie es daher nicht aus, sondern senden Sie uns gemäß Ziffer 3 per E-Mail einfach die digital ausgefüllte (und weiterhin bearbeitbare) PDF. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass bei gegebener Vorsteuerabzugsberechtigung nur die Nettobeträge geltend gemacht werden können und alle in Anspruch genommenen Rabatte und Skonti abzuziehen sind. Bei nicht gegebener Vorsteuerabzugsberechtigung fügen Sie bitte dem Verwendungsnachweis zur Geltendmachung von Bruttobeträgen einen entsprechenden schlüssigen Nachweis bei (z.B. Bescheinigung der Finanzbehörde oder Stb.-bestätigung).)

2.3 digitale Belegkopien aller geltend gemachten Investitionen
(BITTE BEACHTEN: Sie beschleunigen das Prüfverfahren und die Freigabe des Zuschusses, wenn die entsprechende(n) Datei(en) vollständig und gut lesbar sind. Im Idealfall ist das eine zusammenhängende pdf-Datei mit allen Belegen in der Reihenfolge/Nummerierung, in der sie auch in der Belegliste stehen. Bitte beachten Sie auch, dass die Rechnungen den gängigen Formerfordernissen entsprechen müssen (§ 14 u. § 14a UstG).

3. Die Unterlagen (3 PDF-Dokumente) übermitteln Sie gesammelt in einer E-Mail unter Nennung Ihres auf dem Bescheid genannten 8stelligen Aktenzeichens (810 . . . . .) an die Mailadresse: zuschuss@isb.rlp.de (Maximalgröße 30MB). Sie erhalten dann innerhalb von zwei Werktagen eine elektronisch generierte Eingangsbestätigung und eine Ticketnummer. Die Prüfung der Verwendungsnachweise wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei Rückfragen kontaktieren wir Sie über die im Antrag hinterlegten Kontaktdaten. Ihre Antworten auf unsere ggf. notwendigen Rückfragen senden Sie dann bitte immer in dieser Mail, über die bestehende Antwortfunktion damit Sie in diesem bestehenden Ticket bleiben und somit Bearbeitungszeit verkürzen.


Kontakt


Beratung Wirtschaftsförderung
06131 6172-1333