Lokale 5G Campusnetze – eigener Mobilfunk für Institutionen

Erstmals in Deutschland und Europa wird durch die nationale Regulierungsbehörde für Telekommunikation, die Bundesnetzagentur, der Aufbau eigener 5G-Campusnetze oder sogenannter Non-Public-Networks im Mobilfunk ermöglicht. Unabhängig von den Netzen bundesweiter Mobilfunknetzbetreiber hat die Bundesnetzagentur für den Aufbau dieser institutionellen 5G-Netze Frequenzspektrum im Bereich 3,7 bis 3,8 GHz reserviert. Diese können ab Herbst 2019 auf Antrag bei der Bundesnetzagentur zugeteilt werden.

Am 17. Oktober 2019 informieren das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz über den neuen 5G Mobilfunk, das Antragsverfahren zur Frequenzzuteilung bei der Bundesnetzagentur sowie am Beispiel der BASF SE über neue Anwendungen und industrielle Nutzungsmöglichkeiten von 5G im Rahmen des Aufbaus eines Campusnetzes. Zielgruppe sind etwa die Industrieunternehmen, der Mittelstand und landwirtschaftliche Betriebe.

 

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