Wichtige Informationen zur sozialen Mietwohnraumförderung

Die Nachfrage nach den Programmen der sozialen Mietwohnraumförderung ist deutlich gestiegen.

Die Landesregierung hat bereits angekündigt, dass die Fördermittel für die Soziale Wohnraumförderung im nächsten Doppelhaushalt 2025/2026 deutlich erhöht werden sollen. So werden das Land und der Bund mit Fördermitteln in beträchtlicher Höhe das bezahlbare Wohnen auch zukünftig finanziell unterstützen.

Das Land hat die Förderprogramme überarbeitet, damit die Fördermittel der sozialen Wohnraumförderung auch zukünftig zielgerichtet und bedarfsgerecht eingesetzt werden können. Die neuen Verwaltungsvorschriften sind bereits auf der Homepage des Finanzministeriums veröffentlicht. Unter können dort eingesehen werden: https://fm.rlp.de/themen/bauen-und-wohnen/wohnraumfoerderung/soziale-wohnraumfoerderung-teaser

Wir arbeiten derzeit an der Anpassung unserer Homepage und der Förderanträge.

Bereits vorliegende Förderanträge, die dieses Jahr nicht mehr bewilligt werden, können ebenfalls eine Förderung nach den neuen Konditionen erhalten. Dazu bedarf es einer Umstellung auf die neuen Förderkonditionen. Wir informieren die Antragssteller entsprechend. Für 2024 müssen aufgrund der hohen Antragszahlen Priorisierungen vorgenommen werden. Mit dem Ziel einer zeitnahen Fertigstellung können in diesem Jahr im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung noch Wohnungen gefördert werden, mit deren Bau bereits mit Zustimmung der ISB begonnen wurde.

KONTAKT

Beratung Wohnraumförderung
06131 6172-1991