„Es ist gut, dass Unternehmen, die von Absagen von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind, erhöhte Hilfen erhalten. Ich hätte mir aber gewünscht, dass weitere betroffene Unternehmen berücksichtigt werden. In der Gastronomie, der Veranstaltungsbranche und dem Einzelhandel fällt gerade das wichtige Dezembergeschäft zum zweiten Mal in Folge nahezu komplett weg. Wir brauchen deshalb zusätzliche Unterstützung durch die Überbrückungshilfen des Bundes“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Die Ministerin sprach sich auch für die Zahlung von Abschlagszahlungen aus, damit Unternehmen, die Anträge stellen, schnell Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.
Die Überbrückungshilfe IV sieht vor, dass Unternehmen bis Ende März 2022 Wirtschaftshilfen beantragen können. Ursprünglich sollten die Hilfen Ende Dezember dieses Jahres auslaufen.
Schmitt betonte, dass man die Betriebe weiterhin eng begleiten und unterstützen müsse. „Deshalb halte ich es für richtig, dass die Testpflicht in der Gastronomie für Menschen mit Booster-Impfung entfällt. So ermöglichen wir unseren Gastronomen, die exzellente Hygienekonzepte ausgearbeitet haben, bessere Bedingungen im wichtigen Jahresendgeschäft“, sagte Schmitt.