Unwetterhilfen RLP 2021

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt die aufgrund des Hochwassers vom 14. und 15. Juli 2021 zu Schaden gekommenen rheinland-pfälzischen Unternehmen, Angehörige Freier Berufe, Privatpersonen, Vereine, Stiftungen und Religionsgemeinschaften.

 

Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen und dem Anteil des Hausrates, der betroffen ist, bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen somit maximal 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, 8.500 Euro für die zweite Person, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).

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Wie Sie Ihren Antrag auf Erstattung von Schäden am Hausrat infolge der Flutkatastrophe im Juli 2021 stellen, was zu beachten ist und welche Unterlagen einzureichen sind zeigen wir Ihnen in unserem Erklärvideo „Aufbauhilfe Hausrat“. Im Rahmen Ihres Antrags ist es notwendig, dass Sie sich per Video identifizieren. Wie das geht? Dies erfahren Sie >> hier <<.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es zu Wartezeiten bei der Bearbeitung kommen kann. 

KONTAKT

Beratung Sonderprogramme
06131 6172-1444
aufbauhilfe@isb.rlp.de

Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren staatliche Förderungen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier.

Privathaushalte, Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen sowie Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts können ab dem 27. September 2021 bei durch die Flut entstandenen Schäden Mittel für Reparaturkosten oder Kosten für den Wiederaufbau geltend machen. 
Erstattet werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen kann eine Förderung von bis zu 100 Prozent erfolgen.

Vereinen, Stiftungen, anerkannten Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen werden die Kosten der Reparatur von wesentlichen, funktionsbezogenen Einrichtungsgegenständen erstattet, sofern das nicht teurer ist als die Neubeschaffung der Wert der Sachen bei Schadeneinritt. Bei der dann notwendigen Neubeschaffung („neu für alt“) werden in der Regel 30 Prozent abgezogen.
Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen privater Vermieter, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.

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Wie Sie Ihren Antrag auf Erstattung von Schäden am Gebäude infolge der Flutkatastrophe im Juli 2021 stellen, was zu beachten ist und welche Unterlagen einzureichen sind zeigen wir Ihnen in unserem Erklärvideo „Aufbauhilfe Gebäude“. Im Rahmen Ihres Antrags ist es notwendig, dass Sie sich per Video identifizieren. Wie das geht? Dies erfahren Sie >> hier <<.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es zu Wartezeiten bei der Bearbeitung kommen kann. 

KONTAKT

Für Private, Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen, sowie Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Beratung Sonderprogramme
06131 6172-1444
aufbauhilfe@isb.rlp.de

Die ISB wird die Bearbeitung der Anträge übernehmen und die Auszahlungen vornehmen.

Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren staatliche Förderungen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier.

Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe können ab dem 27. September bei durch die Flut entstandenen Schäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis zu sechs Monaten kompensiert.

Darüber hinaus können die Kosten für die Gutachtenerstellung sowie in zwingenden Fällen die Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen (wie etwa für die Sicherung von Gebäuden) geltend gemacht werden. Erstattet werden im Regelfall 80 % der Kosten, in Härtefällen kann eine Förderung von bis zu 100 % erfolgen.

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Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es zu Wartezeiten bei der Bearbeitung kommen kann. 

KONTAKT

Betriebe wie auch Selbstständige und Angehörige Freier Berufe können sich für eine Erstberatung zur Antragstellung an folgende Ansprechpartner wenden:

IHK Koblenz 
Schloßstraße 2, 56068 Koblenz 
Poolnummer: 0261 106-502  
 
HWK Koblenz
 
Internet: www.hwk-koblenz.de/hochwasserhilfe 
E-Mail: fluthilfe@hwk-koblenz.de 
Poolnummer: 0261 398-251 
 
IHK Trier  
E-Mail: kammerbestaetigung@ihk.trier.de
Poolnummer: 0651 9777-590  
 
HWK Trier  
E-Mail: fluthilfe@hwk-trier.de 
Poolnummer: 0651 207-161 

Die ISB wird die Bearbeitung der Anträge übernehmen und die Auszahlungen vornehmen.

Wenn Sie unmittelbar von der aktuellen Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz betroffen sind und eine Tilgungsaussetzung beantragen möchten, wenden Sie Sich bitte an:

Rudolf Jung
06131 6172-1744
rudolf.jung@isb.rlp.de

oder

Monika Rösner
06131 6172-1745
monika.roesner@isb.rlp.de

Wenn Sie unmittelbar von der aktuellen Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz betroffen sind und eine Tilgungsaussetzung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausbank, über die Sie den ISB-Kredit beantragt haben.

Beratung Wirtschaftsförderung
06131 6172-1333
beratung@isb.rlp.de

Um den vom Hochwasser betroffenen rheinland-pfälzischen Unternehmen und Angehörigen freier Berufe schnellstmöglich helfen zu können, hat die ISB die haftungsfreigestellten Varianten der bewährten Programmkredite ERP-Gründerkredit RLP (Programmvariante 577) und Unternehmerkredit RLP (Programmvariante 575) ab sofort und bis 15.12.2021 befristet erweitert. Der Antrag ist im Hausbankverfahren bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl zu stellen.

  • Haftungsfreistellung auch für Betriebsmittel und Warenlager mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren
  • Kredithöchstgrenze von 500 TEUR für Betriebsmittel und Warenlager bzw. 2 Mio. EUR für Investitionen
  • Haftungsfreistellung bis einschließlich der Preisklasse H des Risikogerechten Zinssystems (RGZS)

 

Betriebe, die Auszubildende aus geschädigten Unternehmen aufnehmen, können dafür eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Hierfür wird das Wirtschaftsministerium eine bestehende Regelung, die für Auszubildende in insolventen Betrieben besteht, auf die durch das Hochwasser geschädigten Unternehmen ausweiten. Darauf hat sich das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den Kammern und der ISB verständigt. Die ISB setzt das Unterstützungsangebot um.

Weitere Informationen im Förderprogramm: https://isb.rlp.de/foerderung/142.html

Der Helfer-Stab ist eine gemeinnützige GmbH, die im Rahmen der Flutkatastrophe von Betroffenen und freiwilligen Helferinnen und Helfern als Netzwerkstelle für die freiwillige Hilfe gegründet wurde. Mittlerweile verbindet der Helfer-Stab Behörden, öffentliche Stellen, Wohlfahrtsverbände, Unternehmen und die freiwillige Hilfemiteinander, um Hilfe wirksamer und effizienter zu gestalten. Darüber hinaus hat der Helfer-Stab viele eigene Projekte wie das Handwerkerdorf in Krälingen, die InfoPoints, die Aufsuchende Hilfe und viele mehr. Durch die Organisation des Helfer-Stabs in einer Stabsstruktur kann er im Wiederaufbau vollumfänglich und in allen Bereichen helfen.

 

Die Malteser Fluthilfe bietet in ihren Fluthilfebüros in Rheinland-Pfalz Betroffenen des Hochwassers vom Juli 2021 Anlaufstellen mit verschiedenen Unterstützungs- und Beratungsangeboten. Sie helfen bei der Beantragung zu finanzieller Hilfe sowie bei weiteren behördlichen Anträgen, vermitteln verschiedene Hilfeleistungen und bieten psychosoziale Unterstützung. Zudem wurden viele Projekte für Kinder und Jugendliche sowie Senioren und in der Gemeinwesenarbeit - oft mit örtlichen Kooperationspartnern - umgesetzt, um Gemeinschaft zu fördern und Schritt für Schritt wieder ein Stück Normalität zu schaffen. Die Malteser unterstützen die ISB im Rahmen der aufsuchenden Hilfe.

 

Die Johanniter sind seit der Flutkatastrophe im Juli 2021 mit über 200 haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften aus Hessen und Rheinland-Pfalz in den Hochwassergebieten in RLP und NRW im Einsatz.
Sie engagieren sich mit Transportgruppen, Betreuungseinheiten, Versorgungstrupps, SAR- und Erkundungstrupps, Rettungs- und Krankentransportwagen, Sanitätsdienst, Führungsunterstützungsgruppe mit ELW sowie der Luftrettung im Einsatzgebiet, um Menschen zu retten und zu betreuen, Betroffene und Einsatzkräfte zu verpflegen, Gebiete zu erkunden, Logistik aufzubauen und die Einsatzleitung zu unterstützen.

Weiterhin helfen die Johanniter den Betroffenen der Flutkatastrophe, in dem sie mit Spendengeldern von Aktion Deutschland Hilft private Haushalte nach Antrag mit einer Einzelfallhilfe zum Wiederaufbau von Gebäuden und für Hausrat unterstützen. Das bedeutet konkret, für den verbleibenden Eigenanteil von 20 %, der nicht über die staatlichen Hilfen (Aufbauhilfen der ISB) gedeckt wird, können die Spendengelder in Anspruch genommen werden. Um den genauen Bedarf zu ermitteln, müssen zunächst eventuelle Versicherungsleistungen und die staatlichen Hilfen (in der Regel von 80 %) berücksichtigt werden.

Für eine ausführliche Beratung, Antragstellung der Einzelfallhilfe oder der Aufbauhilfe RLP 2021 und weitere Details stehen die Johanniter im Hochwasserbüro in Dernau zur Verfügung.

 

Hier geht's zum Antrag "Aufbauhilfe"

Informationsbündnis Wir sind dAHR: Aktuelles zur Aufbauhilfe

Das Informationsbündnis informiert mit Videos von der Flut betroffene Menschen mit verlässlichen Informationen zum Wiederaufbau in verschiedenen Social-Media-Kanälen.

Zu den Social-Media-Kanälen gelangen Sie über https://linktr.ee/wir_sind_dahr .

Die Videos sind auch auf YouTube unter https://www.youtube.com/@informationsbundniswiedera9880  abrufbar.