Seit dem 01. Januar 2007 sind Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person beteiligt ist, zur Hinterlegung ihrer Jahresabschlüsse beim Amtsgericht verpflichtet. Dennoch gibt es immer noch viele Unternehmen, die die Hinterlegung des Jahresabschlusses beim Registergericht weitestgehend ignorieren.
Analysen haben ergeben, dass zahlreiche Hinterlegungssünder, die im Vorjahr insolvent wurden, überhaupt keine Bilanzen bzw. lediglich veraltete Bilanzzahlen veröffentlichten. Andererseits kamen Unternehmen mit gutem Rating in der Regel ihrer Hinterlegungspflicht nach. Die Gründe für die mangelnde Bilanzhinterlegungsmoral sind vielfältig.
Doch die Neuregelung der Jahresabschlusspublizität hat viele Auswirkungen - unter anderem auch die, dass künftig die fristgerechte und vollständige Einreichung der Unterlagen überprüft wird und das Bundesamt für Justiz von Amts wegen Verstöße gegen die Offenlegungs- und Bekanntmachungspflicht ahndet. Zudem sind Jahres- und Konzernabschlüsse nunmehr beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen. Über die Einreichung dort informiert der elektronische Bundesanzeiger unter http://www.ebundesanzeiger.de.
Künftig können also Investoren, Geschäftspartner und Verbraucher alle offenlegungspflichtigen Unternehmensdaten wie Regsitereintragungen oder Jahresabschlüsse online abrufen. Vor diesem Hintergrund ist eine restriktive Haltung hinsichtlich der Offenlegung wesentlicher Unternehmenszahlen sicherlich nicht mehr zeitgemäß.
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