Kleine und mittlere Unternehmen in rheinland-pfälzischen Förder- und Übergangsgebieten von Eifel, Hunsrück und der Westpfalz (den so genannten Ziel 2 Gebieten) können zur Durchführung einer Umweltprüfung und der Umweltbetriebsprüfung einen Zuschuss von bis zu 5.000 EUR erhalten. Das hat Wirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage mitgeteilt.
„Damit wollen wir einen Anreiz zum Aufbau und zur regelmäßigen Prüfung eines Umweltmanagements in den Betrieben schaffen und zu mehr Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beitragen“, sagte der Wirtschaftsminister. Betriebe, die ihre Umweltstandards freiwillig und regelmäßig durch unabhängige Gutachter überprüfen ließen, hätten eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen. Denn die Nachfrage nach umweltschonenden Produkten und Leistungen sei in den vergangenen Jahren rasant gestiegen und werde weiter wachsen, sagte Bauckhage.
Die Förderung dieses Öko-Audits setzt voraus, dass die Betriebe nach den einschlägigen europäischen Vorschriften, den so genannten EMAS-Regelungen (Eco-Management and Audit Scheme-Regelungen), bei ihrer Kammer erstmals als umweltschonend wirtschaftend eingetragen wurden oder die Folgeüberprüfung bestanden haben. Bei erfolgreicher Ersteintragung können die Betriebe 50 Prozent der Kosten für die Umweltprüfung und die Umweltbetriebsprüfung erhalten, maximal jedoch 5.000 EUR. Bei erfolgreicher Fortschreibung der Eintragung beträgt die maximale Fördersumme des Zuschusses 2.500 EUR.
Die Förderung richtet sich an Betriebe, die ihre Eintragung nach EMAS beantragt haben. Sie können ihre Anträge innerhalb von drei Monaten nach dieser Beantragung bei der für sie zuständigen Kammer einreichen. Die Kammer leitet den Antrag mit den notwendigen Unterlagen an die ISB weiter, die für die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel zuständig ist. Die detaillierten Förderrichtlinien sowie Antragsformulare liegen bei den Kammern und der ISB bereit.
Ansprechpartner bei der ISB ist Jörg Bunzel (Tel.: 06131/985-304; E-Mail: joerg.bunzel@isb.rlp.de.