Im April ist die Umsetzung des Programms zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP) gestartet. Ab sofort können die Kommunen, die von einer hohen Liquiditätskreditverschuldung besonders betroffen sind, ihren Antrag auf Teilnahme am Programm PEK-RP über ein Antragsportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellen. „Die digitale Antragstellung schafft einen unkomplizierten und schnellen Zugang zum Programm PEK-RP“, erläuterten Finanzministerin Doris Ahnen und Innenminister Michael Ebling.
In digitalen Informationsveranstaltungen haben die Kommunen in den letzten Tagen Erläuterungen zum Programm und eine Anleitung zum Antragsportal erhalten. Weiterführende Unterlagen zum Programm PEK-RP wie die maßgeblichen Rechtsgrundlagen, ein Leitfaden sowie eine aktuelle Probeberechnung werden über die Homepage des Finanzministeriums bereitgestellt: https://fm.rlp.de/themen/finanzen/kommunale-finanzen/programm-pek-rp
„Mit der Programmteilnahme werden die Kommunen unmittelbar und effektiv von einem Teil ihrer Schuldenlast befreit, in der Spitze von mehr als der Hälfte der relevanten Liquiditätskredite. Das Entschuldungsvolumen beträgt in der Summe drei Milliarden Euro und damit über die Hälfte des Liquiditätskreditbestandes unter Berücksichtigung von Vermögensanrechnungen und Bereinigungen. Dies ist gleichbedeutend mit einem echten finanziellen Neustart für die betroffenen Kommunen“, so die Finanzministerin.
„Durch unser Programm werden die Kommunen nicht nur von einer enormen Schuldenlast befreit, sondern auch vom Zinsänderungsrisiko für die entsprechenden Schulden. Damit wird die mittel- und langfristige Entlastung voraussichtlich deutlich über das Volumen von drei Milliarden Euro hinausgehen. Neben dem Entschuldungsprogramm werden die Kommunen außerdem durch die Neuordnung des Landesfinanzausgleichs sowie Investitionsmittel in Höhe von 250 Millionen Euro für den Klimaschutz gestärkt. Damit sorgt die Landesregierung derzeit gleich für drei Kraftriegel zugunsten der Kreise und Gemeinden in Rheinland-Pfalz“, sagte Innenminister Michael Ebling.
Die ISB setzt das Programm PEK-RP im Auftrag des Landes um. Bis zum 30. September 2023 haben die betroffenen Kommunen Zeit, ihren Antrag zu stellen. Die Kommunen mit Entschuldungsanspruch schließen dann einen Vertrag zur Teilnahme am Programm PEK-RP ab. Der Bewilligungsbescheid seitens des Landes bildet die Grundlage für die anschließenden Schuldübernahmen. Den Zugang zum Antragsportal über die Homepage der ISB finden die Kommunen unter: https://isb.rlp.de/foerderung/pek-rp