Land fördert Schaffung preiswerten Mietwohnraums in Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz führt die Mietwohnraumförderung im Jahr 2012 fort und unterstützt über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) die Schaffung bezahlbaren Mietwohnraums mit zinsgünstigen Baudarlehen. Mit dem Programm wird vor allem den Bedürfnissen der älter werdenden Gesellschaft Rechnung getragen. 

„Der Zinssatz hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert“, sagte Michael Back, Bereichsleiter Wohnraumförderung Markt in der ISB. „In den ersten zehn Jahren beträgt er ein Prozent. Vermietet wird der Wohnraum an Haushalte, die bestimmte Einkommen einhalten.“ Zwischen 300 und 860 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche könnten Investoren für den Neubau sowie für Umbau-, Umwandlungs-, Ausbau- oder Erweiterungsmaßnahmen erhalten. Darüber hinaus gewähre die ISB bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen – wie bauliche Maßnahmen für Haushalte mit schwerbehinderten Personen – Zusatzdarlehen. „Erhöhen kann sich das Baudarlehen auch für Abrisskosten bei Ersatzneubauten um bis zu 15.800 Euro je neu geschaffene Wohnung“, so Back. Ersatzneubau käme vor allem dort in Frage, wo die vorhandenen Wohnungen nicht zu einem vertretbaren Preis nachfragegerecht modernisiert werden können.

Neben dem Bau von Mietobjekten fördert das Land auch Wohnraum im Bestand im Rahmen des Modernisierungsprogramms: Für die Modernisierung von Mietobjekten bietet das Land Zinsgarantiedarlehen in Höhe von 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche an zu einem Zinssatz von 1,7 Prozent in den ersten fünf Jahren. Der Förderkatalog umfasst unter anderem energiesparende Maßnahmen, die Nutzung alternativer und regenerativer Energien, barrierefreie Maßnahmen sowie die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Höhe der Anfangsmiete festgelegt.

Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz, Telefon 06131 6172-1991, E-Mail wohnraum@isb.rlp.de, sowie die Kreis- und Stadtverwaltungen. Weitere Informationen im Internet unter www.isb.rlp.de.

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