„Der Wiederaufbau ist eine nationale Gesamtaufgabe, die Zeit in Anspruch nimmt und Kraft und Zusammenhalt aller Beteiligten fordert. Neben der Verlängerung der Antragsfrist um drei Jahre, für die wir uns als Landesregierung erfolgreich beim Bund eingesetzt haben, bietet jetzt auch die Verlängerung der Hilfsangebote vor Ort eine wichtige Hilfestellung für die Betroffenen. Als Landesregierung werden wir weiterhin alles dafür tun, die Menschen, die unverschuldet in diese Notlage geraten sind, bestmöglich zu unterstützen“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.
In den Infopoints erhalten betroffene Privatpersonen Hilfestellungen bei der Beantragung der Aufbauhilfe bei Hausrats- und Gebäudeschäden. „Wir freuen uns sehr, dass wir die Infopoints verlängern konnten. Die Unterstützung vor Ort hat eine sehr hohe Priorität bei der Antragstellung“, bekräftige ISB-Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Link. „Neben der Beratung vor Ort steht die ISB natürlich als direkter Ansprechpartner zur Verfügung. Insbesondere bei komplexen Fragestellungen hat sich das schon oft bewährt.“ Die kostenlose Unterstützung bei Fragen zu Gebäudeschäden im Rahmen der baufachlichen Erstberatung und Schadensfeststellungen durch Architektinnen und Architekten der Architektenkammer des Landes Rheinland-Pfalz wird ebenso fortgeführt.
Als ebenfalls wichtiges Instrument in der Bearbeitung der Aufbauhilfe hat sich die aufsuchende Hilfe etabliert, die zwischenzeitlich auf weitere von der Flut betroffenen Gebiete im Ahrtal ausgeweitet wurde. Erstes Ziel dieser ist, die Aufbauhilfe zu thematisieren und die Betroffenen hierüber zu informieren. Gleichzeitig werden Fragen zu Versicherungen, Gutachten oder auch zu psychologischen Hilfestellungen gestellt und Hilfe zur Selbsthilfe gegeben.
„Bis zum 30. Dezember 2022 wurden über 90 Prozent der vollständig vorliegenden Anträge bewilligt“, sagte Link und wies darauf hin, dass die Bearbeitungsquote durch sukzessive vorgenommene Anpassungen und Verbesserungen gesteigert werden konnte.