Existenzgründer in Rheinland-Pfalz sollen ihr Gewerbe künftig auch in den Starterzentren der Handwerkskammern anmelden können. Das kündigte Wirtschaftsminister Hendrik Hering bei der Einbringung des entsprechenden Gesetzentwurfs in den rheinland-pfälzischen Landtag an. "Mit dem Gesetz erleichtern wir den Existenzgründern den Weg in die Selbstständigkeit, indem wir ihnen gleich mehrere Wege eröffnen. Dort wo sich Existenzgründerinnen und Existenzgründer beraten lassen, sollen sie auch ihre Gewerbemeldungen abgeben können", erläuterte der Minister. Parallel zu den Kammern bleiben die kommunalen Gewerbebehörden für diese Aufgaben zuständig.
Die entsprechenden Aufgaben nach der Gewerbeordnung wurden zu Beginn des Jahres bereits den rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern übertragen. Da die bundesrechtliche Handwerksordnung jedoch keine in ähnlicher Weise gestaltete Ermächtigungsgrundlage beinhaltet, wurde das "Landesgesetz über die Beleihung der Handwerkskammern mit Aufgaben nach der Gewerbeordnung" erarbeitet. Danach können die Handwerkskammern bestimmte Aufgaben im Gewerbeanzeigenverfahren übernehmen.
Abmeldungen von Amts wegen bleiben aber den kommunalen Gewerbebehörden vorbehalten, d.h. beispielsweise wenn der Betrieb aufgegeben wurde, der Unternehmer dies aber der Gewerbebehörde nicht mitgeteilt hat. Außerdem können die so genannten überwachungsbedürftigen Gewerbe weiterhin ausschließlich den Ordnungsämtern angezeigt werden. Dazu zählen z.B. der An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, Edelmetallen, Kfz, Auskunfteien, Reisebüros, Gebäudesicherungen und Schlüsseldienste.
Die Kammern werden das geltende staatliche Gebührenverzeichnis anwenden, das für Gewerbeanzeigen eine Gebühr von zurzeit 10,23 EUR vorsieht. Geplant ist, dass die Starterzentren der Handwerkskammern die neuen Aufgaben ab Herbst wahrnehmen können. "Der Gründungsboom in Rheinland-Pfalz ist ungebrochen. Es zeigt sich, dass unsere Bemühungen, Existenzgründungen zu erleichtern, Früchte tragen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer Beitrag dazu, den Weg in die Selbstständigkeit so reibungslos wie möglich zu gestalten und Gründerinnen und Gründer diesen Schritt zu erleichtern", begründete der Minister.
Gewerbemeldungen werden in Rheinland-Pfalz bislang von 212 kommunalen Gewerbeämtern sowie von 17 Starterzentren der Industrie- und Handelskammern entgegengenommen.
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