In dieser Rubrik greifen wir Fragen auf, die oft an uns gerichtet werden. Gerne nehmen wir hier auch Ihre Fragen mit auf.
- Eine Aufteilung der Gesamtkosten bei einem Objekt mit Einliegerwohnung ist nicht erforderlich, solange die Einliegerwohnung kleiner ist, als die selbst genutzte Wohnung. Der Kunde erhält die Förderquote auf die Gesamtkosten des Objekts. Die erforderlichen 10 % Eigenkapital / Eigenkapitalersatzdarlehen sind auch aus den Gesamtkosten zu ermitteln.
- Werden Modernisierungsmaßnahmen in Selbsthilfe erbracht, können nur die Materialkosten durch das ISB-Darlehen finanziert werden. Der Vordruck Nachweis der Selbsthilfe (Formular 0002) ist nur dann vom Kunden auszufüllen, wenn das beantragte ISB-Darlehen mindestens 30.000 Euro beträgt. Bei Modernisierungsdarlehen unter 30.0000 Euro ist der Vordruck nicht erforderlich.
- Abrisskosten zählen als Bestandteil der Grundstückskosten zu den Gesamtkosten. Die Gesamtkosten bilden die Grundlage für die Ermittlung der Förderquote.