Für die Wirtschaftsförderung im Rahmen des Regionalen Landesförderprogramms sowie der Landesregelung zur Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" werden in Kürze nach erfolgter Ressortabstimmung veränderte Regelungen greifen, wie das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium in Mainz informiert. Im Rahmen der Programme können strukturpolitisch wichtige Investitionsvorhaben vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt werden. Die geplanten Änderungen werden für Vorhaben gelten, bei denen noch keine Bewilligung erfolgte und die ab dem 1. April 2010 begonnen werden.
In beiden Programmen werden die Fördervoraussetzungen für Erweiterungsvorhaben bestehender Unternehmen neu geregelt. So können zukünftig solche Vorhaben nur dann gefördert werden, wenn die Zahl der Arbeitsplätze um mindestens 15 Prozent gesteigert wird.
Darüber hinaus können Investitionen von kleinen Unternehmen des Beherbergungsgewerbes (Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten) im Regionalen Landesförderprogramm künftig einheitlich mit einem Fördersatz von bis zu 15 Prozent bei einer Errichtung, Übernahme oder Erweiterung sowie von bis zu 12 Prozent bei einer Ausweitung oder grundlegenden Änderung des Geschäftsfeldes gefördert werden. Bei mittleren Unternehmen (Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl unter 250) können Investitionsmaßnahmen mit einem Fördersatz von bis zu 10 Prozent bei einer Errichtung oder Übernahme sowie von bis zu 7,5 Prozent bei einer Erweiterung, einer Ausweitung oder grundlegenden Änderung des Geschäftsfeldes gefördert werden.
Für beide Programme gilt künftig eine Begrenzung der förderfähigen Kosten im Beherbergungsbereich auf einen Betrag von drei Mio. EUR.
Im Rahmen des Programms zur Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" wird künftig ab einem Gesamtkostenvolumen von zehn Mio. EUR (außerhalb des Beherbergungsbereichs) grundsätzlich ein Fördersatz von bis zu fünf Prozent gewährt werden.
Unternehmen werden darauf hingewiesen, dass im Falle eines geplanten Investitionsvorhabens und einer beabsichtigten Antragstellung im Rahmen eines dieser Programme geprüft werden sollte, ob die Änderungen für dieses Vorhaben relevant sein könnten. Die Anträge werden - wie bisher - von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH bearbeitet.
Weitere Informationen:
>> Regionales Förderprogramm GA
>> Regionales Landesförderprogramm