Das Land Rheinland-Pfalz hat in Zusammenarbeit mit der ISB ein Landesbürgschaftsprogramm zur Förderung der Landwirtschaft für Investitionen im Bereich der Milchkuhhaltung, der Rindfleischerzeugung, der Schweinehaltung und des Weinbausektors unter Nutzung der Bürgschaftsregelung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung des Agrar- und Küstenschutzes" aufgelegt.
Danach können Bürgschaften zur Besicherung von Krediten zur Finanzierung von Investitionen für Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen sowie Anschaffung neuer Maschinen und neuer technischer Anlagen übernommen werden.
Förderungsfähig sind die Investitionskosten ohne Mehrwertsteuer, bei nach AFP zu fördernden Kapitalmarktdarlehen abzüglich eines nicht förderungsfähigen Eigenfinanzierungsanteils in Höhe von mindestens 10 % der Investitionskosten ohne Mehrwertsteuer (zuwendungsfähige Investitionsausgaben).
Die ISB wird die bankmäßige Bearbeitung übernehmen.
Das Programm wurde kürzlich von der Europäischen Kommission in Brüssel notifiziert und ist befristet bis zum 31. Dezember 2006.
Weitere Informationen
>> Entwurf der Verwaltungsvorschrift des Landesbürgschaftsprogramms für die Landwirtschaft
>> Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz