Bezahlbarer Wohnraum in Ingelheim

Finanzminister Dr. Carsten Kühl überreicht Förderzusage in Höhe von knapp 1,5 Millionen Euro

Mit einem ISB-Darlehen in Höhe von fast 1,5 Millionen Euro fördert das Land Rheinland-Pfalz über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt zweiundzwanzig Wohnungen in der Bahnhofstraße in Ingelheim. Der Bau- und Finanzminister Dr. Carsten Kühl überreichte gemeinsam mit Jakob Schmid, Vorstandsmitglied der ISB, die Förderzusage an die WBI Wohnungsbaugesellschaft Ingelheim.
 
"Mit Finanzierung dieses Projekts im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung kommen wir unserer Aufgabe nach, Mietwohnungen zu schaffen, die barrierefreies Wohnen ermöglichen", sagte Kühl. Um die Bereitstellung dringend benötigter Mietwohnungen zu forcieren, habe das Finanzministerium gemeinsam mit der ISB im vergangenen Jahr die Fördermodalitäten verbessert. "Wir können so flexibel reagieren und differenziert auf die unterschiedlichen Problemlagen im Land eingehen."
 
"Insgesamt entstehen 1.650 Quadratmeter Wohnfläche für Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten", erklärte Stefan Bungert, stellvertretender Geschäftsführer der WBI. "Mit den Bauarbeiten haben wir vor Kurzem begonnen." Alle Wohnungen seien schwellenfrei zugänglich, darüber hinaus seien vierzehn Wohnungen barrierefrei ausgestattet.
 
Ralf Claus, Oberbürgermeister der Stadt Ingelheim, begrüßte den Bau der Mehrfamilienhäuser: "Der Nachfragedruck auf dem Wohnungsmarkt ist in Ingelheim enorm, was sich auf die Mietpreise auswirkt. Mit dem Bau neuer Wohnungen durch unsere stadteigene Wohnungsbaugesellschaft wollen wir dem entgegenwirken."
 
"Das schlanke und einfache Programm sorgt für eine beschleunigte Darlehenszusage", so Schmid. "Seit der Neuausrichtung beantragen Bauherren und Investoren das ISB-Darlehen Mietwohnungen direkt bei der ISB. Langfristige Planungssicherheit bietet die Zinsfestschreibung auf bis zu zwanzig Jahre mit Zinsen in Höhe von anfänglich 0,0 bis 1,0 Prozent während der Bindungsdauer." Als Gegenleistung verpflichte sich der Investor, die Wohnungen an Haushalte zu vermieten, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, und nicht mehr als die vereinbarte Miete zu nehmen. 

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