Behördenwege leicht gemacht: "Einheitlicher Ansprechpartner"

Wirtschaftsminister Hendrik Hering und Innenminister Karl Peter Bruch haben in Mainz eine neue Einrichtung in Rheinland-Pfalz, den "Einheitlichen Ansprechpartner" (EAP), vorgestellt. Der bei den beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd in Koblenz und Neustadt an der Weinstraße eingerichtete EAP hat seine Arbeit aufgenommen.

"Mit dem EAP steht Gewerbetreibenden und Freiberuflern, insbesondere Existenzgründern, eine neue Einrichtung zur Verfügung, die sie auf dem Weg durch die behördlichen Anforderungen aktiv begleitet. Der EAP hat die Aufgabe, die Unternehmer über die erforderlichen Behördengänge, die dafür nötigen Unterlagen zu informieren und ihnen viele der Wege abzunehmen, die sie bisher selbst gehen mussten, um die nötigen Formalitäten zu regeln", so Minister Hering. "Damit wird der Verwaltungsaufwand für die Unternehmer erheblich reduziert."

Die Einrichtung des EAP hat ihren Ursprung in der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die die Dienstleistungserbringung innerhalb des Europäischen Binnenmarkts erleichtern soll. Der EAP informiert, berät und kümmert sich aktiv darum, dass die Unternehmen die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse zügig und ohne bürokratischen Aufwand erlangen. Er koordiniert die Verfahren, ohne in die Zuständigkeit der jeweiligen Behörden einzugreifen. "Der EAP ist ein Vermittler zwischen den Antrag stellenden Unternehmen und den zuständigen Behörden."

Die Unternehmen entscheiden selbst, ob sie die Unterstützung des EAP nutzen oder wie bisher direkt bei der zuständigen Stelle Genehmigungen beantragen. Sie können auch während des Verfahrens vom EAP zur Behörde wechseln und umgekehrt. Dabei sei die Inanspruchnahme des EAP als besondere Serviceleistung kostenlos, führte Hering aus.

Minister Bruch wies darauf hin, dass Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie über die Vorgaben der EU hinausgegangen sei und damit die Handlungsspielräume des Landes genutzt habe. So kämen nicht nur die Dienstleistungserbringer aus den Mitgliedstaaten der EU in den Genuss der Abwicklungsmöglichkeit über den EAP, sondern auch alle inländischen Gewerbetreibenden und Freiberufler. Dadurch würden sowohl für ausländische als auch für inländische Dienstleistungserbringer Hürden und Bürokratie weiter abgebaut.

Nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie müssten alle diese Verfahren auch elektronisch aus der Ferne abgewickelt werden können, so Bruch weiter. "Diese Herausforderung haben wir mit unserer Zentralstelle für IT und Multimedia im Innenministerium und dem Landesbetrieb Daten und Information frühzeitig aufgegriffen. Die notwendige IT-Infrastruktur wurde dazu auf der schon vorhandenen sehr guten Grundlage weiter ausgebaut."

Nach außen sichtbar sind bei der elektronischen Umsetzung vor allem die beiden Komponenten EAP-Portal und Bürger- und Unternehmensservice. Das EAP-Portal bietet über das Internet allgemeine Informationen und die Angabe des jeweils zuständigen EAP bei der SGD Nord oder Süd. Zu diesen EAP-Stellen kann über das Portal auf verschiedenen Wegen direkt Kontakt aufgenommen werden.

In das EAP-Portal integriert ist auch der landesweite Bürger- und Unternehmensservice (http://www.bus.rlp.de). Hierbei handelt es sich um einen "Zuständigkeitsfinder" im Internet. Über den bus.rlp.de können Unternehmen sowie Bürger zu konkreten Verwaltungsleistungen die jeweils zuständige Behörde ermitteln, und zwar unabhängig davon, ob es sich um staatliche oder kommunale Leistungen oder Leistungen der Kammern handelt.

Das Angebot des Zuständigkeitsfinders beschränke sich nicht allein auf richtlinienrelevante Verwaltungsleistungen, ergänzte Bruch: "Mit Blick auf die bürger- und unternehmensorientierte Ausrichtung der Verwaltung werden auch solche Informationen angeboten, die nicht dem Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie unterliegen. Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung wird der bus.rlp.de sukzessive ausgeweitet werden."

"Wir sind davon überzeugt, dass der EAP mit seinem Leistungsspektrum ein wirkungsvolles Instrument zur Entbürokratisierung ist, und damit zur weiteren Stärkung des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz maßgeblich beitragen wird", so Hering und Bruch.

Weitere Informationen:
>> http://www.eap.rlp.de

Kontakt:
Einheitlicher Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Tel.: 0261/ 120-2222, Fax: 0261/ 120-882222, E-Mail: eap-sgdnord@poststelle.rlp.de
oder
Einheitlicher Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Tel.: 06321/ 99-2233, Fax: 06321/ 99-32233, E-Mail: eap-sgdsued@poststelle.rlp.de