"Mit dem Programm zur Förderung von Ausbildungsverbünden hat das Land Rheinland-Pfalz ein weiteres Instrument zur Entspannung der Lehrstellensituation in diesem Jahr geschaffen", teilte Wirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage heute in Mainz mit. Von dem Förderprogramm erwartet der Minister eine deutliche Steigerung der Zahl zusätzlicher Ausbildungsplätze in Rheinland-Pfalz.
Dies kann Bauckhage zufolge dadurch erreicht werden, dass auch jene Betriebe und Unternehmen, die bisher noch nicht oder nicht mehr ausbilden, nun an der Ausbildung teilnehmen können. "Angesprochen werden insbesondere Betriebe und Unternehmen, die auf Grund ihres spezialisierten Produktions- oder Dienstleistungsprogramms nicht das gesamte Ausbildungsspektrum anbieten können, sich andererseits jedoch an der Ausbildung der Jugendlichen beteiligen wollen", erklärte der Minister. Die Ausbildung finde daher im Wechsel zwischen den Betrieben und überbetrieblichen Bildungseinrichtungen statt.
Mit dem neuen Förderprogramm unterstreiche Rheinland-Pfalz gleichzeitig einmal mehr seine Ablehnung gegenüber der vom Bundestag beschlossenen Ausbildungsplatzabgabe. "Sollte das Gesetz angewandt werden, wird es die Wirtschaft mit vermutlich drei Milliarden EUR jährlich belasten", so Bauckhage. Damit es überhaupt zur Anwendung kommen könne, müsse zudem ein monströser Verwaltungsapparat installiert werden, dessen Nutzwert nicht ersichtlich sei. Deshalb setze das Land weiterhin auf die bewährte, partnerschaftliche und gemeinsame Verantwortung von Politik, Verwaltung und Wirtschaft, um das duale Ausbildungssystem und damit auch und gerade den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz weiter zu stärken, unterstrich der Minister.
Gefördert wird durch das Förderprogramm der Stammbetrieb, das heißt jener Betrieb, der den Ausbildungsvertrag mit der Auszubildenden/dem Auszubildenden abschließt. Verbundpartner können Betriebe und Unternehmen sowie überbetriebliche Bildungseinrichtungen sein. Der Zuschuss zur Förderung von Ausbildungsverbünden betrage 2.500 EUR pro Auszubildende und Auszubildender als Festbetragsfinanzierung. Die Anträge auf Gewährung des Zuschusses sind in Kürze erhältlich. Unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Vordrucks wird der Antrag über die zuständige Kammer bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH, Holzhofstraße 4, 55116 Mainz, eingereicht, die als Bewilligungsbehörde über die Anträge entscheidet. Zuwendungen werden nur gewährt, wenn der Antrag für im Jahre 2004 begonnene Ausbildungsverhältnisse spätestens bis zum 31. Dezember 2004 bei der zuständigen Kammer eingegangen ist.
Weitere Informationen zur Förderprogrammen der ISB:
>> Förderung von A-Z
>> "Antrag auf Gewährung zur Förderung von Ausbildungsverbünden" zum Download