Wichtige Informationen zur sozialen Mietwohnraumförderung

Die Nachfrage nach den Programmen der sozialen Mietwohnraumförderung ist deutlich gestiegen.

Die Landesregierung hat bereits angekündigt, dass die Fördermittel für die Soziale Wohnraumförderung im nächsten Doppelhaushalt 2025/2026 deutlich erhöht werden sollen. So werden das Land und der Bund mit Fördermitteln in beträchtlicher Höhe das bezahlbare Wohnen auch zukünftig finanziell unterstützen.

Derzeit überarbeitet das Land die Förderprogramme, damit die Fördermittel der sozialen Wohnraumförderung auch zukünftig zielgerichtet und bedarfsgerecht eingesetzt werden können. Die Landesregierung ist mit den neuen Verwaltungsvorschriften bereits im Anhörungsverfahren. Die Ergebnisse werden bis Ende Oktober erwartet.

Vor diesem Hintergrund bitten wir darum, die Veröffentlichung der neuen Vorschriften bei der Antragsstellung abzuwarten, da Anträge, die jetzt eingereicht werden, auf die neuen Konditionen umgestellt werden müssen.

Bereits vorliegende Förderanträge, die dieses Jahr nicht mehr bewilligt werden, können ebenfalls eine Förderung nach den neuen Konditionen erhalten. Dazu bedarf es einer Umstellung auf die neuen Förderkonditionen. Die ISB wird auf die betroffenen Antragssteller zukommen.

Für 2024 müssen aufgrund der hohen Antragszahlen Priorisierungen vorgenommen werden. Mit dem Ziel einer zeitnahen Fertigstellung können in diesem Jahr im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung noch Wohnungen gefördert werden, mit deren Bau bereits mit Zustimmung der ISB begonnen wurde.

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Beratung Wohnraumförderung
06131 6172-1991