Bei der äußeren erstmaligen Erschließung von förderfähigen Industrie- und Gewerbegebieten können die zur Verlegung von Breitbandkabeln notwendigen Investitionen bis zum nächsten Knotenpunkt bezuschusst werden.
Als Projektträger können Kommunen auftreten. Die Verlegung muss auf öffentlichem Gelände erfolgen. Erfolgt die Verlegung auf Privatgelände, wird eine dingliche Sicherung notwendig. Die Förderhöchstsätze belaufen sich auf 40 - 80 % der förder- fähigen Investitionskosten je nach Standort, Art der Investition und Finanzkraft der Gemeinde.
In bereits erschlossenen Gewerbegebieten wird über die Förderung in Abhängigkeit eines nachgewiesenen Bedarfs im Einzelfall entschieden.
Antragsformulare sind bei Referat 8301 des MWVLW, Stiftsstr.9, 55116 Mainz erhältlich. Nähere Informationen über die Fördermodalitäten erhalten Sie telefonisch unter 06131/ 16-2237 bei Herrn Bernhard Trapp.
Über breitbandige Internet-Zugänge aller Netzbetreiber in Rheinland-Pfalz informiert auch die Gewerbeflächen-Datenbank der ISB. Investoren können sich schnell einen umfassenden Überblick über überregional bedeutsame Gewerbeflächen und deren Kommunikationsanbindung verschaffen: http://www.gewerbeflaechen.rlp.de.
Kontakt:
Breitband-Initiative
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Herr Dr. Gerald Wiesch
Tel.: 06131/ 16-2598
Fax: 06131/ 16-2142
E-Mail: gerald.wiesch@mwvlw.rlp.de
Internet: http://www.mwvlw.rlp.de