Antragsverfahren Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen startet

Unternehmen können ab sofort prüfen, ob sie für die Härtefallhilfen antragsberechtigt sind.

„Mit den Härtefallhilfen Energie unterstützen wir in Rheinland-Pfalz kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, die 2022 besonders stark unter gestiegenen Energiekosten gelitten haben“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

Die Antragsstellung ist so schlank wie möglich ausgestaltet worden, verbunden mit einem Vorabcheck zur Antragsberechtigung. Nach erfolgreicher Vorprüfung können die Unternehmen die notwendigen Bestätigungen bei den prüfenden Dritten einholen und den Antrag stellen. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) setzt das Programm um.

Die Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen richten sich an die Unternehmen, die im Jahr 2022 aufgrund von Energiekostensteigerungen ein negatives betriebliches Ergebnis erzielten (EBITDA). Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, die mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichnen und eine Energieintensität von sechs Prozent oder mehr aufweisen. 

Unternehmen erhalten Zuschüsse, wenn die Verdreifachung der Energiekosten bzw. der erlittene operative Verlust im vergangenen Jahr mindestens 5.000 Euro betragen hat. „Damit stellen wir sicher, dass die Härtefallhilfen KMU bei jenen Unternehmen ankommen, die schwer von den gestiegenen Kosten getroffen sind und somit Hilfe benötigen“, sagte die Ministerin.

„Wichtig war mir zudem, dass wir in Rheinland-Pfalz eine Unterstützung über alle Energieträger hinweg leisten können. Gerade im ländlichen Raum spielen Öl und Pellets für Unternehmen als Energieträger eine besondere Rolle“, betonte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

Hier geht's zum Fördercheck für Härtefallhilfen Energie Phase I

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