Darlehen Wohneigentum Universell

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Das Wichtigste in Kürze

Es handelt sich nicht um ein Förderprogramm der sozialen Wohnraumförderung. Bitte prüfen Sie daher zunächst, ob der antragstellende Haushalt die dort geltenden Einkommensgrenzen unterschreitet und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, um so die nochmals deutlich günstigeren Konditionen in Anspruch nehmen zu können. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ankauf und Neubau von Wohneigentum hier oder im Falle von zu finanzierenden Modernisierungsmaßnahmen im Wohneigentumsbereich hier.
 

  • Schaffung von Wohnraum zur Selbstnutzung oder Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum in Rheinland-Pfalz
  • keine Wohnflächenobergrenzen
  • keine Einkommensgrenzen
  • Darlehensbetrag zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro frei wählbar
  • Zinsfestschreibung für 10, 15 oder 20 Jahre möglich
  • Nachrangdarlehen
  • Digitale Antragstellung
  • Weiterer Finanzierungspartner erforderlich
  • Einsatz von 10% Eigenkapital notwendig (in Form von Guthaben / Barmitteln / bezahlte Rechnungen / bezahltes Grundstück / Eigenkapitalersatzdarlehen)

Beschreibung

Sie wollen Wohneigentum kaufen, bauen oder modernisieren? 

Die ISB unterstützt Sie dabei mit dem ISB-Darlehen Wohneigentum Universell.


Bauherrinnen/Bauherren oder Käuferinnen/Käufer selbst genutzten Wohneigentums sowie Eigentümer, die ihr Objekt modernisieren möchten.

Es müssen keine Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Mindestens ein Antragsteller muss ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorweisen, das seit mindestens 6 Monaten besteht.

Mit einem Darlehen, das in der Regel im Nachrang abgesichert wird. Der Darlehensbetrag liegt bei max. 100.000 Euro.

Den Zinssatz des ISB-Darlehen Wohneigentum Universell finden Sie hier.

Zinsfestschreibungen: 10 Jahre, 15 Jahre oder 20 Jahre.

  • der Neubau
  • der Ankauf
  • und die Modernisierungsmaßnahme einer Bestandsimmobilie

Das Objekt muss in Rheinland-Pfalz liegen. 

Wohnflächenobergrenzen müssen nicht eingehalten werden.

Das Objekt darf höchstens aus einer selbstgenutzten und einer vermieteten Einliegerwohnung bestehen, die kleiner sein muss als die selbstgenutzte Wohnung. Objekte mit darüberhinausgehenden Wohneinheiten oder in denen die Einliegerwohnung größer als die selbstgenutzte Wohnung ist, sind nicht förderfähig.

Im Programm Wohneigentum Universell wird die Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum gefördert. Sofern gewerbliche Anteile durch einen Mitfinanzierer finanziert werden sollen, können diese nur im Nachrang der ISB abgesichert werden.

Nicht finanziert werden Zweitwohnungen, Ferienwohnungen sowie die Modernisierung solcher Immobilien.

Von einer Finanzierung ausgeschlossen sind bereits begonnene Vorhaben, Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen bzw. Anschlussfinanzierungen.

Im Rahmen der Finanzierung des Vorhabens ist eine Kombination des ISB-Darlehens Wohneigentum Universell mit Förderprogrammen des Bundes bzw. der KfW möglich.
 

Der Antrag für das ISB-Darlehen Wohneigentum Universell kann online gestellt werden, beachten Sie hierfür den entsprechenden Link am Seitenende.

Zur Auszahlung des Darlehens ist zwingend die uneingeschränkte Abgabe der Erklärung des vorrangigen Mitfinanzierers zur Abtretung der Rückgewähransprüche/Einmalvalutierungserklärung abzugeben.

Sofern der vorrangige Mitfinanzierer einen Bausparvertrag in die Finanzierung einbindet, ist zusätzlich eine uneingeschränkte Verpflichtungserklärung abzugeben. 

Bitte prüfen Sie frühzeitig, ob die Abgabe durch ihr mitfinanzierendes Kreditinstitut möglich ist. 
Muster dieser Erklärungen finden Sie hier

  • Das Objekt liegt in Rheinland-Pfalz
  • Es handelt sich um ein selbstgenutztes Objekt.
  • Ein weiterer Finanzierungspartner ist in die Finanzierung des Vorhabens eingebunden.
  • In die Finanzierung werden 10% Eigenkapital eingebracht. Dies gilt auch bei reinen Modernisierungsmaßnahmen.
  • Mit dem Vorhaben wurde zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen. In Ankaufsfällen und bei Bauwerksverträgen darf der Vertrag nicht länger als zwei Monate zurückliegen (Eingang des Antrags bei der ISB). 


Zinssätze

Die ISB legt den Zinssatz für das Darlehen am Tag des vollständigen Antrageingangs bei der ISB fest. Dieser Zinssatz ist für die ISB bindend. Als Zinsfestschreibung ist eine Laufzeit zwischen 10, 15 oder 20 Jahren wählbar.

Die Zinssätze gelten bis auf weiteres und können nach Veränderungen des Kapitalmarktes angepasst werden. 


Zinsfestschreibung Zinssätze gültig ab
10 Jahre 4,25 % p. a. 09.04.2024
15 Jahre 4,30 % p. a. 09.04.2024
20 Jahre 4,35 % p. a. 09.04.2024

Tilgungssatz

Das Darlehen ist vertraglich mit 1,80 % p.a. (Annuitätendarlehen) zu tilgen.
Sondertilgungen sind bis zu 10 % des Darlehens p.a. möglich.


Verwaltungsgebühr

Für die Bearbeitung des Darlehensantrags ist eine einmalige Verwaltungsgebühr von 1 % des beantragten Darlehensbetrages zu entrichten. Der Anspruch auf das Bearbeitungsentgelt entsteht auch, wenn Sie eine Darlehenszusage erhalten und das Darlehen ablehnen. Das Entgelt wird in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten. Bei Ablehnung seitens der ISB erfolgt keine Erhebung.


Bereitstellungszinsen

Sie betragen 0,25 % pro Monat aus dem nicht ausgezahlten Darlehensbetrag, beginnend 5 Monate nach Zusagedatum.
Bei Neubauvorhaben: beginnend 11 Monate nach Zusagedatum.


Eigenkapital

10 % der Gesamtkosten sind in Form von: 

  • Eigenkapital (Guthaben/Barmittel)
  • Bezahlte Rechnungen/bezahltes Grundstück
  • Eigenkapitalersatzdarlehen

in die Finanzierung einzubringen. 
Bei Neubauten kann über die 10 % hinaus Selbsthilfe erbracht und als Eigenleistung angerechnet werden

Hinweis bei Bausparverträgen: Nur gekündigte Bausparverträge sehen wir als Eigenkapital an.






Bitte beachten Sie folgende Hinweise

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Antrag stellen
Hier geht’s zum Online-Formular auf der Website.

Kontakt


Beratung Wohnraumförderung
06131 6172-1991
Martin Dzikowski
06131 6172-1617
Tim Heigl
06131 6172-1458
Reto Schmitt
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