Zuwendungen zur Verbesserung der Versorgung von Binnenschiffen mit Landstrom in Rheinland-Pfalz

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ziel der Förderung ist es den Ausstoß von Luftschadstoffen wie Kohlenstoffdioxid, Schwefeloxide, Stickoxide und Feinstaub insbesondere in urbanen Räumen zu vermeiden
  • Die Förderung umfasst den Neu- und Ausbau von Landstromanlagen die durch Frachtschiffe (Tank- und Trockengüterschiffe), Fahrgastkabinenschiffe (Flusskreuzfahrtschiffe), Fahrgastschiffe (Ausflugschiffe) oder Fähren genutzt werden, einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung).
  • Die geförderten Vorhaben werden baufachlich durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) geprüft

Beschreibung

Während der Liegezeiten der Binnenschiffe werden Strom und Wärme für den eigenen Verbrauch in der Regel mit Hilfe von Dieselmotoren erzeugt. Da sich viele Häfen und Anlegestellen in der Nähe von Innenstädten befinden, sollen die Emissionen an den Anlegestellen sinken. Ziel ist die Verminderung von Luftschadstoffen und von Lärmemissionen insbesondere in urbanen Räumen. 

Elektrische Landanschlüsse sollen es der Schifffahrt zukünftig ermöglichen, während des Güterumschlages oder der Wartezeit an den Liegestellen auf dieselbetriebene Motoren und Generatoren zu verzichten und sich stattdessen an das Stromnetz anzuschließen. Im Idealfall wird Schiffsdiesel zu 100 % durch Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt. 

Zur Etablierung der teuren Landstromanlagen stellt das Land Rheinland-Pfalz mit finanzieller Unterstützung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aus dem Energie- und Klimafonds Fördermittel für den Neu- und Ausbau von Landstromanlagen bereit. Im Förderzeitraum 2021 – 2024 werden die Bau- und Planungskosten von Anlagen in Höhe von bis 80 % der förderfähigen Kosten bezuschusst, die durch Frachtschiffe, Fahrgastschiffe oder Fähren genutzt werden.

Die Details zu den Fördervoraussetzungen, dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie zu Art und Umfang der Förderung sind der Förderrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Versorgung von Binnenschiffen mit Landstrom vom 16.11.2020 zu entnehmen.
 


Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts die Landstromanlagen bereitstellen, betreiben, anbieten oder dies für die Zukunft planen.

Förderfähig sind die Kosten für den Neu- und Ausbau von Landstromanlagen einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung). Der Anschluss an das öffentliche Stromnetz ist nur in Bezug auf die Kosten förderfähig, die zwingend für den Betrieb der Landstromanlage erforderlich sind und ausschließlich diesem Zweck dienen.

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung mit einem Fördersatz von bis zu 80 v. H. der förderfähigen Kosten, der Bund beteiligt sich mit bis zu 75 v. H. an der Zuwendung

Anträge können bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), OE 2.2  Zuschüsse, Holzhofstraße, 55116 Mainz gestellt werden. Das Antragsformular finden Sie hier.


Kontakt


Tobias Stellwagen
06131 6172-1404
Georg Münch
06131 16-2289