Online-Seminar: IT-Recht und Datenschutz-Grundverordnung

Für viele Unternehmen im Handwerk ist eine Arbeit ohne das Internet heute gar nicht mehr denkbar. Überall spielen moderne Technologien und die digitale Vernetzung eine große Rolle.
Neben PCs, Laptops und Tablets, Verwendung einer Kameraüberwachung für den Außenbereich oder GPS-Systemen in Fahrzeugen wird Mitarbeitern auch zunehmend die Möglichkeit eingeräumt, vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Smartphones zur Kommunikation oder Navigation einzusetzen.

Dies hat jedoch zur Folge, dass personenbezogene Daten erhoben werden bzw. seitens des Arbeitgebers die Möglichkeit besteht, den Mitarbeiter zu überwachen. Diese Daten fallen unter das Datenschutzgesetz ebenso wie Personaldaten, Bonitätsauskünfte oder die E-Mailadresse. Betriebe sollten nicht nur die eigene Privatsphäre im Internet schützen, sondern müssen ab Mai 2018 auch die EU-Datenschutzregeln erfüllen.
Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes in Betrieben und Unternehmen ist insbesondere der jeweilige Inhaber oder der Geschäftsführer der Firma. Sollte ein Handwerksbetrieb gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, so kann dies zunächst erhebliche Auswirkungen auf das äußere Erscheinungsbild des Betriebs sowie die entsprechende Vertrauenswürdigkeit haben. Nach der DSGVO drohen Bußgelder bis zu 20.000.000,00 € oder 4% des Jahresumsatzes.

  • Grundsätze des Datenschutzes
  • Beschäftigten-Datenschutz
  • Datenschutz im Rahmen der Betriebsübergabe
  • Datenschutz und Werbung
  • Datenschutz und Onlinemedien
  • Technisch-organisatorische Maßnahmen

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DETAILS

01.09.2020 - 18:30
01.09.2020 - 20:00

Nadine Weller
0631 3677-366