EULLa-Antragsverfahren für Landwirte startet

Am 17. Juni hat das Antragsverfahren des EULLa-Programms begonnen. Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis 19. Juli 2019 Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und zur Förderung des Ökologischen Landbaus stellen. Die Kreisverwaltungen halten die Antragsformulare vor und erteilen Auskünfte zum Antragsverfahren.

Mit dem Start des EULLa-Programms fördern wir landwirtschaftliche Betriebe, die freiwillig zusätzliche Leistungen für den Umwelt- und Naturschutz sowie für den Landschaftserhalt erbringen. Damit haben wir ein Förderinstrument geschaffen, das dem Schutz unserer Umwelt dient und dabei nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch den Schutz von Boden und Wasser berücksichtigt“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken anlässlich des Antragsstarts.

Die Inhalte des EULLa-Förderprogramms

Über das Programm „EULLa“ (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) werden insgesamt 16 Teilmaßnahmen einschließlich der Förderung des ökologischen Landbaus und von 5 Vertragsnaturschutzmaßnahmen gefördert.

Förderanträge können für die folgenden Programmteile gestellt werden:

• Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen,
• Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
• Anlage von Gewässerrandstreifen,
• Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
• Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter,
• Umwandlung von Acker in Grünland,
• Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
• Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
• Alternative Pflanzenschutzverfahren,
• Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
• Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
• Vertragsnaturschutz Grünland,
• Vertragsnaturschutz Kennarten,
• Vertragsnaturschutz Acker,
• Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
• Vertragsnaturschutz Streuobst.

Für die zehn landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), steht für Neuanträge ein Finanzplafond von 2,5 Millionen Euro bereit. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind mindestens 0,7 Millionen Euro und für den ökologischen Landbau zwei Millionen Euro für Neueinsteiger vorgesehen. Falls die eingehenden Anträge das zur Verfügung stehende Mittelvolumen überschreiten, greifen die festgelegten Auswahlkriterien. „Wir wollen kein Windhundverfahren. Darum wird bei einer sehr großen Zahl an Förderanträgen eine Auswahl nach fachlichen Kriterien sichergestellt und damit der bestmögliche Einsatz der verfügbaren Mittel garantiert“, so Höfken und Dr. Wissing. 

Zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen, die vielfältigen Kulturen im Ackerbau, die umweltschonende Bewirtschaftung des Grünlandes im Unternehmen sowie die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung bei. Insbesondere bei der Anlage von Blühstreifen legen die Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten an und leisten somit einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft.

Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz für die Produktionsbereiche Acker, Grünland, Streuobst und Weinberg wird darüber hinaus auf partnerschaftliche Umsetzung des Leitziels Naturschutz durch landwirtschaftliche Nutzung gesetzt. Dabei wird das Engagement von Landwirtinnen und Landwirten, Winzerinnen und Winzern für den betrieblichen Naturschutz honoriert. Hierzu gehören zum Beispiel der Erhalt von artenreichen Feuchtwiesen, Magerweiden oder Halbtrockenrasen durch extensive Bewirtschaftung oder die Schaffung neuer Strukturen wie Lichtäckern, Ackerwildkrautstreifen oder Streuobstwiesen. Sie alle bieten den charakteristischen Arten unserer Agrarlandschaft wie Vögeln, Wildbienen, Käfern, Schmetterlingen oder kleinen Säugetieren auf ihre Weise Nahrung, Lebensraum und Deckung und sind damit zentrale Bausteine für den Erhalt der Biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung.

Fachliche Fragen zum Programm können mit den Beratern und Beraterinnen der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) besprochen werden. Fragen zu den Vertragsnaturschutz-Programmteilen können entsprechend mit der Vertragsnaturschutzberatung im jeweiligen Landkreis geklärt werden. Zusätzlich werden in einigen Regionen Informationsveranstaltungen stattfinden. Die Termine werden noch bekannt gegeben.

Über Einzelheiten zu den Programteilen und den jeweiligen Ansprechpartnern können sich Interessenten auf der Internetseite  www.eler-eulle.rlp.de  bzw.  www.agrarumwelt.rlp.de  informieren.

KONTAKT

Susanne Keeding
06131 16-2550